Geschäftsfähigkeit gültig verkäufen nicht 18
Habe ne wichtige Frage für die ich im ganzen Internet bis jetzt noch keine gescheite Antwort gefunden habe.hoffe mal, dass mir hier einer helfen kann.
Ich bin 16 Jahre alt. somit bin ich beschränkt geschäftsfähig. Ich bin gerade dabei mir im Internet ein kleines Einkommen aufzubauen.
Inwieweit ist es mir mit 16 gestattet Geld zu verdienen? Bisher habe ich über ebay verkauft und da is die Stuer ja in den ebaygebühren enthalten soweit ich das weiss. aber wenn ich jetzt außerhalb von ebay verkaufen will dann muss ich doch irgendwann ein Gewerbe anmelden und mein Einkommen versteuern oder?
Kann mir da einer helfen? Also eigebtlich kann der Staat ja nix dagegen haben wenn ich Geld verdiene oder? Solange ich das versteuer is doch gut. nur leider bin ich mir nich sicher und hoffe mal auf bestätigung
schonma für die Antworten
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Geschäftsfähigkeit? <-- auch gültig bei Verkäufen? bin noch nicht 18
erstma für die superschnellen antworten
. ok das mit ebay is mir schon klar das ich da 18 sein MÜSSTE.aber ma ehrlich.wie viele Verkäufer sind da unter 18.das juckt keinen.klar wenn " scheisse bau" is mist.
das is aber nich meine Frage . also ich meine eher solche Sachen wie Affiliate oder MLM oder wie sich das nennt.oder zb. für Firmen Kunden vermitteln und Provisionen kassieren. hab ich das dann richtig verstanden, dass wenn meine Eltern zustimmen ich zum Finanzamt latschen kann und ein Gewerbe anmelden dass von mir aus.sagen wir 100 000 im Jahr erwirtschaftet?
Fazit:
Ich darf verdienen so viel ich will
aber
- solange ich nicht 18 bin haften meine Eltern für alles? und sie müssen ne Einverständniserklärung abgeben!
- Ich muss alles korrekt versteuern. ok das ist dann ein anderes Problem das ich aber gereglet bekomme
für die schnellen Antworten
Also, die Steuer ist nicht in den Ebay-Gebühren drin. Wenn Du das mit dem Zweck machst, Geld zu verdienen, musst du eine Gewerbe anmelden, und die entsprechenden Steuern abführen. Bei EBAY ist in den Gebühren nur die Mehrwertsteuer enthalten, die EBAY für die Dienstleistung zu bezahlen hat.
Und damit ist die Frage nach der Geschäftsfähigkeit auch schon geklärt. Da müssen deine Eltern respektive die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Zudem bist du als gewerblicher Verkäufer verpflichtet , Buchführung zu halten und eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Gegebenenfalls ist eine Umsatzsteuer zu entrichten.
Gesetzlicher Vertreter deines Gewerbes wären deine Eltern.
bei ebay musst du 18 sein.
natührlich kannste den account deiner eltern benutzen, dann haften die aber, falls du scheisse baust