Geschwindigkeitslimits fahrräder
es gelten die gleichen wie fürs Auto
Kommt also darauf an, wo du so schnell gefahren bist. Auf der Landstr. darfst du 100 in der Stadt nur max. 60
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Gibt es Geschwindigkeitslimits für Fahrräder?
auf der Autobahn darfst du gar nicht, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du mind 60 schaffst. *g
sorry, in der Stadt natürlich nur 50 in Belgien darf man 60
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html
es gelten die gleichen wie fürs Auto"
wo steht denn das?
wenn du geblitzt wirst, musst du zahlen *g
Jein, es kommt darauf an, wo Du so rekordverdächtig gefahren bist. Grundsätzlich gilt folgendes:
§ 1 StVO
Grundregeln
I. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 3 StVO
Geschwindigkeit
I. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Hierzu einige Urteile:
Urteile zum Fahrrad- und Fußgängerverkehr
• Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer.
• Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mir 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen.
• Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt.
• Ein Rennradfahrer, der mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet.
• Kollidiert ein Radfahrer mit "erheblichem Tempo" einen die Straße querenden Fußgänger, trifft den Fußgänger lediglich ein ein 30-prozentiges und den Radfahrer ein 70-prozentiges Verschulden. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Der Fußgänger habe zum einen die Fahrbahn betreten, ohne sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug nahte. Zum anderen habe er plötzlich einen Schritt in Richtung Fahrbahnmitte gemacht. Dieses Verhalten sei fahrlässig gewesen, so die Richter. Der Mountainbiker seinerseits habe das Rechtsfahrgebot missachtet. Er sei in gefährdender Weise auf die Gruppe Jugendlicher zugefahren, ohne seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Ihn treffe deshalb ein Mitverschulden von 70 Prozent. Der Fußgänger müsse dem Radfahrer ein Schmerzensgeld von 6.000 DM zahlen, befanden die Richter.
Für Rad/Gehwege gilt folgendes:
Die StVO sieht auf allen gemeinsamen Rad-/Gehwegen ein mäßiges Tempo vor, welches in der Rechtssprechung nicht über 20km/h, sondern eher bei maximal 15 angesiedelt wird. Für die seit der StVO-Novelle häufiger gewordenen Gehwege, auf denen Radfahren durch das Schild "Radfahrer frei" geduldet werden, ist ebenso wie das nächtliche Fahren in der Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Tempolimit ohne Kontrolle
es gelten die gleichen regeln wie fuers auto; darfste aber nicht auf die autobahn.
natuerlich musst du dich an den verkehr anpassen, dass du den verkehr nicht gefaerdest oder sogar dich.