Geschiedenen unterhaltsempfänger anlage u zahler bestätigen nicht welche möglichkeit unterhaltszahler
5 Antworten zur Frage
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Muss bei Geschiedenen der Unterhaltsempfänger die Anlage U dem Zahler bestätigen? Wenn nicht welche Möglichkeit hat der Unterhaltszahler?
Der Unterhaltsempfänger muss zustimmen, wenn der Unterhaltszahler zusagt, ihm sämtliche Nachteile auszugleichen. Klage ist möglich - vor dem Familiengericht
Die Kontoauszüge kopieren und dazu legen.
Hast du Erfahrung, ob das dem Finanzamt reicht? Wenn der Empfänger nicht ausdrücklich zustimmt?
Hinter den Geldbetrag schreibst Du handschriftlich immer Unterhalt, für das Finanzamt reicht es.
Das Problem ist, dass so würde es nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt, während es als gezahhlter Unterhalt - glaube ich - höher angerechnet würde. Ich weiß nicht, ob man zivilprozesslich zur Ungterschrift von Anlage U gezwungen werden kann. Denn bei keinem oder geringstem Einkommen kann der Unterhaltsempfänger den empfangenen Unterhalt locker versteuern, da er unter 7000€ eh nichts zahlt.
Nochmal, da steht dann hinter der Zahlung "UNTERHALT". Der Finanzbeamte kann auch lesen, wenn er dich falsch behandelt kannst Du Widerspruch einlegen oder hinfahren.