Gerichtsvollzieher zweiten termin automatisch richterlichen durchsuchungsbeschluss
meine Mutter hatte Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen.
Er war wohl da gewesen, auch berechtigt, meine Mutter hatte das Bezahlen der Forderung total verpennt.
Jedenfalls räumte der Gerichtsvollzieher eine Frist von 10 Tagen an. Heute wollte er dann wieder kommen.
In dem Schreiben stand drin dass er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss anordnen könnte und die Wohnung durch einen Schlosser öffnen lassen könne. Meine Mutter ist aber jetzt nicht daheim. Muss arbeiten. Gestern hat sie den Betrag erst überweisen können. Telefonisch hat sie den Gerichtsvollzieher nicht erreichen können um um eine Verschiebung des Termines zu bitten. Deshalb hat Sie ihm auf dem Weg zurück zur Arbeit einen Brief in den Briefkasten geworfen mit der Erklärung dass sie um neuen Termin bitten, die Summe angewiesen hat und hat ihm noch Geld für die Zinsen rein gesteckt die ein weiterer Aufschub mit sich bringen würde.
Sie bat ihn, um kurze Rückmeldung. Entweder per E-mail oder telefonisch.
Er hat sich da aber nicht zu geäußert. Jetzt sind wir beide total verunsichert. Sie ist arbeiten und ich zuhause bei mir. Jetzt haben wir Sorge dass er trotzdem gewaltsam versucht hier rein zu kommen.
Muss er einen Durchsuchungsbeschluss jetzt erst beantragen oder hat er beim zweiten Besuch automatisch einen?
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Hat der Gerichtsvollzieher beim zweiten Termin automatisch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?
Na ja, einige Antworten scheinen mit eher ein "ich hab es mal gehört" als ein ich weiß es genau zu sein.
Erst mal musst du den Gerichtsvollzieher gar nicht in die Wohnung lassen, musst dann aber die eidesstattliche Versicherung abgeben und wenn du die nicht abgeben willst, droht sogar Haft.
Wenn du nicht anwesend bist, wird nicht sofort die Tür geöffnet, der GV muss den Gläubiger zur Kostenübernahme der Türöffnung verpflichten. Erst danach passiert wirklich was.
Normalerweise gibt der GV seine Handynummer an, um ihn anzurufen, hier anscheinend nicht. Versuche trotzdem ihn zu erreichen, evtl. ist er irgendwann zu Hause. Und da bereits bezahlt wurde, ist die Türöffnung eh hinfällig.
GV kommen öfters als nur 2x und öffnen auch nicht sofort die Tür. "Dank" Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit hat er mehr als genug zu tun und kann nicht sofort Türen öffnen lassen.
Klingt schon etwas merkwürdig. Ist wohl der erste Gerichtsvollzieher, der telefonisch nicht erreichbar ist und offenbar auch keine Mailbox nutzt.
Es ist auch ein bisschen schade, dass deine Mutter zehn Tage Zeit hatte, sich aber erst auf den letzten Drücker bei ihm meldet. Beim 'einfachen Verpennen der Zahlung einer Forderung' kommt übrigens auch nicht gleich der Gerichtsvollzieher. Deine Mutter muss es also schon mehrfach verpennt haben.
Die Erklärung, das Geld angewiesen zu haben, reicht jedenfalls nicht aus. Auch nicht der Überweisungsbeleg. Denn wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, wird das Geld nicht überwiesen.
Wie der Typ nun aber reagiert, kann keiner vorhersagen. Wir kennen ihn ja nicht.
Ist wohl der erste Gerichtsvollzieher, der telefonisch nicht erreichbar ist und offenbar auch keine Mailbox nutzt."
Ich kenne auch den Fall eines GV, der sein Büro weit außerhalb seines Einsatzgebietes hat und deshalb nur alle paar Tage mal in sein Büro schaut. Einen Anrufbeantworter hat er nicht und seine Handynummer teilt er seinen "Kunden" nicht mit.
Ich glaube aber nicht, dass jemand eine Frist von zehn Tagen setzt und dann nicht erreichbar ist.
Wenn der dir bekannte Gerichtsvollzieher das auch so macht, sollte mal jemand offiziell Beschwerde einreichen.
Zum Ersten :
Zahlungsversäumnisse sind Ordnungswidrigkeiten, aber keine Straftaten.
Zum Zweiten : Ein richterlicher "Durchsuchungsbeschluß" ergeht erst dann, wenn es sich um einen begründeten Verdacht von Straftaten handelt, eine Person zur Fahndung ausgeschrieben ist, oder in einer Wohnung z.B.
Waffen oder Drogen vermutet werden. Also Indizien auf Straftaten bestehen.
Zum Dritten : Eine gewaltmäßige Türöffnung durch einen beauftragten Schlüsseldienst wäre nur unter den unter Punkt Zwei gegebenen Voraussetzungen gerechtfertigt.
Dann aber unter Anwesenheit eines Vertreters des städtischen Ordnungsamtes, welches der Stadtverwaltung untersteht, und mindestens eines Angehörigen der Kripo, als Zeugen.
Leider weis ich das aus dem Grunde, weil bei uns mal solche eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.
Unser Sohn hatte damals, als er 16 war mit Drogen gedealt.
Es wurde zwar nicht gewaltsam geöffnet, weil ich daheim war, aber es war auch Glück weil ich ebend daheim war, und nichts gefunden wurde, aber es bestand Straftatsbestand und somit auch eine richterliche Verfügung. Und die kamen ohne Ankündigung, und mit "Schnuffi", also Suchhund.
War aber eine völlig andere Sache, als bei euch.
Ein Gerichtsvollzieher kommt, um Pfändungsmöglichkeiten zu prüfen.
Er kündigt sich vorher an.
Man sollte also dafür sorgen, daß er Zutritt zur Wohnung hat.
Man kann ihm den Zutritt verweigern, sollte man aber nicht tun.
Tut man es, ergeht ein gerichtlicher Beschluß, und erst dann darf die Wohnung auch gewaltsam geöffnet werden.
Dem ist aber bei euch nicht so, denn ihr habt ihm den Zutritt ja nicht verweigert.
Nun würde also ein zweiter Termin vorausgehen. Ihr müsstet aber die Abwesenheit glaubhaft erklären.
Ansonsten würde ein Vorladung ergehen, der deine Mutter in jedem Falle nachkommen muss.
Ich fasse mal zusammen : Einfach die Tür öffnen lassen, ist nicht so einfach möglich, solange keine unmittelbare Gefahr besteht, oder es dafür schwerwiegende Gründe gibt.
Schwerwiegende Gründe liegen bei deiner Mutter meiner Ansicht nach nicht vor, nur Versäumnisse.
Sie sollte das unumgänglich mit den Behörden und den Gläubigern klären.
Jetzt nehme ich euch mal a bisserl die Angs, was aber nicht heißen soll, daß ihr euch gemütlich zurücklehen könnt!
-Es wird eine Pfändungsprüfung stattfinden. Also wenn deine Mutter ihre Zahlungsrückstände nicht begleichen kann, auch keine Ratenzahlungen , wird geprüft, ob es pfändbare Sachen im Haushalt gibt.
Was ist pfändbar : Luxusartikel.
Was ist nicht pfändbar : lebensnotwendige Grundausstattung, wie Kühlschrank, Bett, Aber auch ein Fernseher ist nicht pfändbar.
Eine teure HI-Fi Anlage aber schon.
Es kommt immer darauf an, ob es lebensnotwendige Dinge sind.
Der Nerzpelzmantel wäre pfändbar, die normale Winterjacke nicht pfändbar.
Wenn ihr im Keller ein Weinlager habt, würde der Gerichtsvollzieher hellhörig werden.
Wenn ihr bloß 'ne Flasche "Cabernet" zu 3,50 Euro im Kühlschrank habt, wird er das nicht beachten.
So meine ich das.
In den meisten Haushalten die verschuldet sind, kommt es in der Regel zu keiner Pfändung, weil "nichts zu holen ist".
Man nennt das dann " fruchtlose Pfändung".
Das heist aber nicht, daß man dann von der Zahlungspflicht automatisch entbunden wird.
Es kann zur Gehaltspfändung kommen, aber auch sogar zur ersatzweisen Freiheitstrafe wegen ungetilgten Schulden.
Hier aber werden die persönlichen Umstände berücksichtigt, wodurch die Schulden entstanden sind.
Noch eine Sache : Es macht mich stutzig, daß es euch nicht möglich ist, den Termin zu halten.
Mutter auf Arbeit, du in deiner Wohnung.
Sie hätte sich doch für diesen einen Tag beurlauben lassen können.Oder du hättest sie vertreten.
Wie auch immer.
Ich wünsche euch alles Gute.
Janek
em.er kann wenn es so spät ist.aber wenn er es sehe würde rechzeitig.muss nix passieren.und warum bist du zuhause geh hin zu ihr nachause und warte suf ihn.finde deine frage so und so komisch.oder kannst net?
was ist daran komisch? Ich kann leider nicht zu ihr hin weil ich nicht im selben Ort wohne, hochschwanger bin und kein Auto haben.
ja dachte ichg mir.es muss jha was sein.du hast ein baby oder schwanger.naja.ist dumm ja.warscheinlich wird sie nicht drumherum kommen vl noch wieter anzurufen.wenn er drin ist wird er was mitnehmen
Im hochschwangeren Zustand kannst du aber einen Freund oder Verwandten anrufen und ihn bitten dich zur Wohnung deiner Mutter zu fahren oder? Ansonsten bitte diesen Freund oder Verwandten mit dem Überweisungsbeleg vor der Wohnung deiner Mutter auf den Gerichtsvollzieher zu warten! Mein Gott wo ist das Problem?
ja das mein ich ja auch.anstatt so zu fragen würd ich ewas tun.
mach ihm die Tür auf und zeig ihm den Überweisungsbeleg, dann ist alles in Ordnung
Ich würde an deiner Stelle zur Wohnung deiner Mutter gehen und dem Gerichtsvollzieher den Kontoauszug mit der Überweisung deiner Mutter zeigen. Wie kannst du deiner Mutter nur so ins offene Messer laufen lassen? Oder kommst du nicht zu ihrer Wohnung? Das ist die einzige Möglichkeit die Durchsuchung zu verhindern. Weil, wenn der Gerichtsvollzieher bis heute die Info noch nicht gelesen hat das deine Mutter den Betrag schon überwiesen hat, wird er die Wohnung durchsuchen. Und
"Deshalb hat Sie ihm auf dem Weg zurück zur Arbeit einen Brief in den Briefkasten geworfen mit der Erklärung dass sie um neuen Termin bitten, die Summe angewiesen hat und hat ihm noch Geld für die Zinsen rein gesteckt die ein weiterer Aufschub mit sich bringen würde."
Wie kann man Geld in einen Briefumschlag für den Gerichtsvollzieher stecken? Sie hat doch gar keine Beweise daür das sie das Geld in den Briefumschlag gesteckt hat. Wenn das Geld weg ist wenn der Gerichtsvollzieher den Umschlag öffnet kann sie nicht beweisen das es drin war. Und der Gerichtsvollzieher könnte es als Bestechung sehen! Dann macht sie sich ungewollt strafbar!
Ab zur Wohnung von deiner Mutter und klär das anstatt hier im Forum zu fragen! Aber pronto
Ich kann nicht zu Ihrer Wohnung fahren. Ich bin hochschwanger, wohne in einem anderen Ort und habe kein Auto. Sie sagt sie habe 10 Euro in den Umschlag getan und auch dazu geschrieben dass es sich dabei um die anfallenden Zinsen wegen eines Aufschubes handelt.
Im hochschwangeren Zustand kannst du aber einen Freund oder Verwandten anrufen und ihn bitten dich zur Wohnung deiner Mutter zu fahren oder? Ansonsten bitte diesen Freund oder Verwandten mit dem Überweisungsbeleg vor oder in der Wohnung deiner Mutter auf den Gerichtsvollzieher zu warten! Dann gibst du diesem Freund oder Verwandten noch ein paar Euro für seinen Sprit. Mein Gott wo ist das Problem?
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