Gemeinsames sorgerecht neue gesetzeslage
Ist in Deutschland die neue Gesetzeslage schon gültig bzw. wird es schon angewendet?
Werden schon Anträge der Väter nach neuem Recht angewendet bzw. danach entschieden?
Kann Frau es weiterhin ablehnen ohne vor Gericht zu gehen. Oder reicht momentan die zusammenarbeit mit den Jugendämtern?
Links etc. alles erwünscht.
7 Antworten zur Frage
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Gemeinsames Sorgerecht. Neue Gesetzeslage.
Ja, es ist seit 3. August gültig &
Ja, Frau kann es immernoch ablehnen. der Vater muß immernoch vor Gericht ziehen & muß auch weiterhin eine Kindeswohlgefährdung nachweisen.
Genaueres ist, auf recht gut nachvollziehbare Weise, hier zu lesen:
Sorgerechts-Urteil: Die neuen Rechte für ledige Väter - Deutschland | STERN.de
Hier die offizielle Pressemitteilung des BVG
"Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –"
Bundesverfassungsgericht - Presse - Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
meine liebe
hab nen wunderschönen tag!
gglg B.
Nein. DAs Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
Zur Zeit werden Vorschläge ausgehandelt wie dieses Gesetz angewndet werden kann und inwiefern die Rechte ausgehandelt werden müssen.
Wenn der Vater die Mutter jedoch vor Gericht"zerrt" bleibt ihr leider keine Wahl dorthin zu gehen. Jedoch kann das Jugendamt teilweise als "Leumund" zur Seite stehen.
Bald neues Gesetz gemeinsames Sorgerecht!
Bundesregierung: Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Paare - Magdeburg kann MEHR!
Ja habe es mittlerweile so bestätigt bekommen.
der vater kann nur einreichen bis es gesetzlich fest verankert ist.
Nein, es ist noch keine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Alle Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben einen sog. Hinweis- und Aufforderungscharakter an den Gesetzgeber, entsprechend dem Urteil das jeweils entsprechende Gesetzt anzupassen und zu ändern. So ist es auch hier. Undf das ist noch nicht erfolgt.
Solnage aber keine Gesetzesänderung erfolgt ist, wird jeder Familienrichter bei Entscheidungen hinsichtlich des Sorgerechts enstprechend dem Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts entscheiden. Anderenfalls beseht ein Revisionsrecht durch den Vater und es würde spätestens in einem ja eine bestimmte Zeit laufenden Verfahren entsprechend der neuen Vorgaben entschienden werden.