Gemeinsamer mietvertrag ehepartnern zieht aus muß privatsphäre andern schützen schlüssel abgeben

bitte keine Meinungen, sondern erfahrungen, wisse, gesetze

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Gemeinsamer Mietvertrag bei Ehepartnern, einer zieht aus, muß er um die Privatsphäre des andern zu schützen, den Schlüssel abgeben?

In meinem Bekanntenkreis gab es den Fall. Der Partner musste den Schlüssel abgeben, weil die Frau nichts mehr von ihm wissen wollte. Klar, dass sie fortan die Miete selbst zahlen muss.
Die Schlüssel müssen natürlich abgegeben werden, wenn er/sie da nicht mehr wohnt sind es ja schließlich nicht mehr seine/ihre Schlüssel. Auch sollte der Name aus dem Vertrag entfernt werden bzw ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Wer die Wohnung bezahlt, und wer in ihr wohnt ist egal, im Zweifel ist nur relevant wer im Vertrag steht.
Bleibt der Vertrag auf Beide und bezahlt der Ausgezogene die Miete plus BK weiter kann er den Schlüssel behalten. Zumal wenn es um einen Mietvertrag geht der noch einige Zeit läuft, der erst nach Ablauf dieser Zeit gekündigt werden kann.
Das stimmt nicht ganz. So lange ein befristeter Vertrag besteht und der der Vermieter auf Einhaltung besteht, sind Beide Partner verpflichtet die sich aus dem Mietvertrag ergebenen Kosten bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen. egal ob der eine noch in der Wohnung verbleibt oder nicht. Über die in einem solchen Falle zu zahlenden Betriebskosten gibt es unteschiedlichste Rechtssprechungen.
Habt ihr Krach bekommen wegen der Faxsoftware?
dekade5
Diese Frage gehört ja wohl wirklich nicht hierher.