Gelten mündliche abmahnungen
Folgender Sachverhalt:
Ein Kollege von mir hatte auf gut Deutsch letzte Woche Donnerstag "die Schnauze voll" weil unser Chef nachdem wir seit zwei Wochen mindestens 14 Stunden am Tag auf der Arbeit verbringen meinte ihn wegen einer Kleinigkeit vor allen Leuten runtermachen zu müssen und ist daraufhin einfach gegangen.
Chef meinte er hätte das jetzt als Fristlose Kündigung verstanden, doch am nächsten tag hat mein Kollege mit unserem Chef gesprochen und Chef hat betont dass das Verhalten im Grunde eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, erwähnte aber das er stattdessen auf jeden Fall eine Abmahnung schrieben müsse.
Diese Abmahnung hat mein Kollege immernoch nicht erhalten), aber ich wüsste gerne jetzt mal ob Abmahnungen auch in mündlicher Form Gültigkeit haben oder nur schriftlich.
8 Antworten zur Frage
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Gelten auch mündliche Abmahnungen?
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/a_l/abmahnung.php
schriftlich muss die erfolgen, sonst ist es eine ermahnung/rüge.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/a_l/abmahnung.php
hier ist es noch mal, die kann auch mündlich erfolgen, wenn die punkte eingehalten werden.
also: auch mündlich ist wirksam
Abmahnung im Arbeitsrecht
Eine Abmahnung kann formfrei ausgesprochen werden. Auch die mündliche Abmahnung ist damit wirksam."
http://209.85.135.132/search?q=cache:VJR6tXQ-zx4J:www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/2065.html+Gelten+auch+m%C3%BCndliche+Abmahnungen&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de">www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/2065.html+Gelten+auch+m%C3%BCndliche+Abmahnungen&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de">http://209.85.135.132/search?q=cache:VJR6tXQ-zx4J:www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/2065.html+Gelten+auch+m%C3%BCndliche+Abmahnungen&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de
Eine mündliche Abmahnung ist ebenso gültig."
Abmahnung erhalten: Wie verhalte ich mich richtig? | Richtige Schritte
Laut Arbeitsrecht muss eine Abmahnung unter Angabe des Grundes schriftlich erfolhen. Alles andere ist arbeitsrechtlich unwirksam.
Also nach deutschem Arbeitsrecht sehe ich es anders. wenn eine mündliche Abmahnung unwirksam wäre, dann müsste es es eine Formvorschrift geben dass Abmahnungen mündlcih erfolgen müssen. Da es eine solche Formvorschrift nicht gibt, sind auch mündliche Abmahnungen möglich und rechtswirksam. Eine ganz andere Frage ist, ob mündliche Abmahnungen im Streitfall beweisbar sind.
www.berufszentrum.de/abmahnungen.html
"Vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht meist die Abmahnung. Damit wird dem Arbeitnehmer, wenn die Abmahnung rechtlich einwandfrei ist, meist die Kündigung angedroht.
Abmahnungsberechtigt sind Arbeitgeber, der kündigungsberechtigter Vorgesetzter und alle Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position befugt sind, anderen Mitarbeitern verbindliche Weisungen bezüglich des Arbeitsorts, der Arbeitszeit und der Art und Weise der arbeitsvertraglichen Leistungen zu erteilen.
Wichtig ist, dass die genaue Angabe des Ortes des Fehlverhaltens: z. B. Angaben der Abteilung, des Stockwerks, des Büroraums,. sowie die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens mit der Nennung der betroffenen Personen, Nennung von Zeugen in der Abmahnung enthalten ist. Ansonsten kann die Abmahnung ungültig erklärt werden.
Weiterhin wichtig ist die aus Beweiszwecken immer schriftlich übergebene Abmahnung, die vom Mitarbeiter schriftlich bestätigt wird, so dass der gemachte Vorwurf zutrifft, und das er die Abmahnung erhalten hat."
Überdies bieten Rechtsanwälte schriftlich Abmahnungsformulierungen an.
es gibt mündliche abmachungen, aber die sind nicht sicher.
wenn es sich um eine ernste sache handelt, dann ist es besser einen schriftlichen vertrag zu machen.
wenn sich der betroffene nicht an den mündlichen vertrag hält, kann man ihm nicht nachweisen ob diese abmachung jemals stattgefunden hat.