Gelten jagdgewehre laut waffengesetz besondere aufbewahrungsvorschriften

Ist es laut Waffenrecht statthaft, dass ein Privatmann eine Flinte einfach nicht unter besonderem Verschluss, in seiner Wohnung hinter der Wohnzimmertür aufbewahrt?

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Gelten auch für Jagdgewehre laut Waffengesetz besondere Aufbewahrungsvorschriften?.

Jagdgewehre sind unter besonderer Aufbewahrung zu stellen. D.H. in einen Waffentresor, getrennt von der Munition.
Informationen zur Waffenaufbewahrung
http://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
Waffengesetz
Die sichere und korrekte Aufbewahrung von Waffen und Munition ist für Jäger von
größter Bedeutung, gerade in Anbetracht der derzeitigen politischen Aufmerksamkeit
für diesen Themenbereich. Im Rahmen des Landesjägertages
in Erding stellte Werner Bayer die Anforderungen des neuen Waffenrechts an die
Jäger nochmal vor. Hier die wichtigsten Eckpunkte dazu.
So sichern Sie Ihre waffen- und jagdrechtliche
Zuverlässigkeit
hier mehr dazu:
http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/Schiesswesen/JiB_7_10_Waffenrecht_Aufbewahrung_01.pdf
Nein, Jagdgewehre müssen unter Verschluss gehalten werden.
Er braucht den grossen Waffenschein und einen Tresor oder einen abschließbaren Schrank der dem gleichkommt.Und ein Jagdscheindokument.
Aber natürlich!
Im Waffenschrank muss sie verschlossen sein!
Hinter der Tür oder in der Schublade oder unterm Bett das gibts nur bei den Amis.oder damals im wilden Westen.