Gelten ebay geschäfte normalen käufer verkäuferpflichten gem 433 bgb

In erster Linie meine ich bei den eBay Kleinanzeigen. Kann ich, im Falle ich zahle und bekomme das Produkt nicht, trotz folgendem Hinweis: "Aufgrund der Gesetzesbestimmungen erfolgt dieses Angebot unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie übernehmen. " die Herausgabe verlangen?

2 Antworten zur Frage

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Gelten für eBay Geschäfte die Normalen Käufer- & Verkäuferpflichten gem.§433 BGB?

Wenn du proffesioneller E-Bay Verkäufer bist aufjedenfall. Weil wir dann wieder das normale BC Verhältniss haben und somit beim Verbrauchsgüterkauf sind.
Also Privatmann kann man zumindest manches ausschließen. Wie zum Beispiel das Fernabsatzrecht. Oder eben die Garantier wenn du sagst das es kein neues Produkt ist.
Der Satz bedeutet nur das wenn das Produkt kaputt geht das du keine 2 Jahre Gewährleistung darauf hast. Genauso will er das Produkt auch nicht zurücknehmen wenn es dir einfach nur nicht gefällt.
Das ist alles in Ordnung und kann soweit ich weiß ausgeschlossen werden.
Aber jede Rechte die du durch einen KV bekommst kann man natürlich nicht ausschließen. Du hast natürlich auch beim Privatkauf einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Wenn du bezahlt hast kannst du den Gegenstand einklagen.
Nebenbei kannst du auch wenn der Gegenstand schon kaputt war bevor du ihn bekommen hast ihn trotzdem zurückgeben. Falls nicht der Verkäufer definitiv ein kaputtes Produkt verkauft hat.
Also kurz du hast durchaus einen Anspruch auf deine Ware. Ganz klar.
Teilweise.
Man muss zb 14 Tage Rückgaberecht gewährleisten es sei denn man weist im angebot ausdrücklich darauf hin das der käufer auf diese garantie verzichten muss.