Geldwerter vorteil firmenreise

angenommen, man macht eine Reise mit der Firma, für die man arbeitet. Die Reise ist eine Art Firmen Event für Mitarbeiter, also keine Geschäftsreise, sondern eher zum Vergnügen der Mitarbeiter. Fünf Jahres später kommt das Finanzamt auf die Firma zu und verlangt den geldwerten Vorteil. Die Firmenleitung wusste nichts davon und hat die Mitarbeitern somit auch nicht auf diese Kosten hiingewiesen. Nun verlangt die Firma von den Mitarbeitern den geldwerten Vorteil. Ist das rechtens? Darüberhinaus arbeiten sogar einige Mitarbeiter nicht mehr für diese Firma. Hätte die Firma die Mitarbeiter im Vorfeld über weitere Kosten informieren müssen? Müssen die Mitarbeiter die Summe zahlen, oder nicht?

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Geldwerter Vorteil Firmenreise

Zunächst mal: , dass Du nicht nach der Herkunft Deines Namens gefragt hast, anscheinend gibt es hier fast nichts anderes mehr.
Zu Deiner Frage: Das Finanzamt kann durchaus nachträglich diese Forderung erheben. Eine vernünftige Firma mit einer vernüftigen Steuerabteilung sollte eigentlich auch wissen, wie solche Veranstaltungen steuerrechtlich zu behandeln sind und das im Vorfeld klären. Bei Firmenwagen, Kantinenessen und anderen Dingen wird sie das ja wohl auch korrekt machen, also warum hier nicht?
So eine Veranstaltung komplett ohne Firmenbezug durchzuführen war daher schonmal ziemlich dumm, normalerweise werden auch Incentive-Reisen mit einem dienstlichen Teil im Programm durchgeführt, genau wegen dieser Thematik.
So, nun aber zur Frage. Unter diesem Link habe ich folgende Info gefunden:
http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/ST1_Was_ist_alles_Arbeitslohn/$file/WAS_IST_ALLES_ARBEITSLOHN.pdf
"Die Teilnahme von Arbeitnehmern an Incentive-Reisen, die vom Arbeitge-ber durchgeführt werden , führt in der Regel zu steuerpflichtigem Arbeitslohn." "Die Kosten der Reise, soweit sie auf diesen Mitarbeiter entfallen, sinddann von diesem zu versteuern."
"Auch die in nahezu jedem Unternehmen stattfindenden Weihnachtsfeiern, Betriebsausflügeoder Jubiläumsfeiern können durchaus lohnsteuerliche Konsequenzen für den einzelnen an einer solchen Veranstaltung teilnehmenden Arbeitnehmer haben. Eine Betriebsveranstaltungim steuerlichen Sinne liegt immer dann vor, wenn auf betrieblicher Ebene eine Veranstaltungmit gesellschaftlichem Charakter stattfindet. Grundsätzlich steht die Teilnahme an einer Be-triebsveranstaltung allen Arbeitnehmern oder den Mitarbeitern einzelner Abteilungen frei.Wenn die Kosten der Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer DM 200 nicht übersteigen, istdem Mitarbeiter kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen. Übersteigen allerdingsdie Kosten diesen Betrag, hat grundsätzlich eine Versteuerung durch den Arbeitnehmer zuerfolgen. Um aber den Arbeitnehmer nicht mit dieser Steuer zu belasten, machen die Unter-nehmen meist von der Möglichkeit Gebrauch, den geldwerten Vorteil der Pauschalsteuer von25 % zu unterwerfen und diese Steuer auch zu tragen"
Besonders der letzte Satz ist interessant. Genau so wie es da steht kenne ich es auch aus allen Unternehmen: Die Firmen tragen die Kosten des Geldwerten Vorteils in aller Regel selber.
Meiner Meinung nach solltet ihr deswegen das Geld nicht bezahlen. Ihr wurdet nicht darauf hingewiesen!
Mein Tip: Betriebsrat einschalten und/oder einen Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht fragen.