Geldstrafe bezahlen wars
Hallo habe eine Frage,
Gestern Gelber Brief vom Amtsgericht angekommen ich soll eine Geldstrafe von XX Tagessätzen in höhe von XX pro Tagessatz bezahlen die Summe Beläuft sich auf insgesamt "mithin" auf XX Euro
nun meine Frage das mithin irritiert mich und am ende steht noch.
"Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen".
so nun meine Frage muss ich nur den insgesamten Betrag bezahlen oder kommt noch mehr auf mich zu?
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Geldstrafe bezahlen und das wars?
Da kommt noch was auf dich zu,
Halt die Kosten für den Prozeß, so wies im Brief steht. Das kommt OBEN DRAUF und hat mit den Tagessätzen nix zu tun
Ja, darüber kommt ein weiterer "Gelber Brief" mit den Verfahrenskosten.
Und deine "notwendigen Auslagen" ist dein Anwalt. Das ist halt so. Wer verliert, zahlt alles.
Aber wenn es nie zu einem Termin vor Gericht gekommen ist? kann die höhe ja nicht gigantisch sein oder? hab bisjetzt nur den einen Brief erhalten das wars.
bisjetzt habe ich noch nicht verloren oder gewonnen ich möchte es einfach nur zahlen und hinter mich bringen deswegen auch meine Andere Frage wo ich gefragt habe ob die Zahlung des betrages ein Schuldgeständnis ist. sonst gehe ich vor gericht weiß nur nicht ob ich das Psychisch alles mithalten ist in letzter zeit zuviel passiert bin seit 1 1/2 Jahren in Ambulanter behandlung mit 3 versuchten suizid versuchen. mitlerweile geht es mir recht gut dank meinen 6 wöchigen Urlaubes in der Türkei aber ich will das alles nicht nochmal durchmachen müssen.
Da hast du wohl nicht aufgepasst. Das Gericht kann dich auch ohne öffentliche Verhandlung verurteilen.
Leider geht es in einemem Rechtsstaat nicht nach deinem Befinden. Ärztliches Atest vorlegen, wenn man Verhandlungsunfähig ist.
ich bin verhandlungsfähig. hab mich jetzt sehr stark belesen und entschieden mich bis zur Hauptverhandlung durch zu kämpfen also werde ich Einspruch einlegen und den Stress erstmal in Kauf nehmen. sind immerhin ca. 800 Euro die ich blechen muss und ich wüsste nicht woher ich das Geld herbekommen. wollte anfangs mein Motorrad verkaufen das einzige was mir bleibt um mich von meinen Depressionen zu befreien aber jetzt bin ich entschlossen Einspruch einzulegen ist doch schwachsinnig wieso sollte ich mich Abzocken lassen mir kann doch nichts passieren wenn ich nicht schuldig bin?. ich hoffe auf das beste und auf ein guten Menschenverstand bei den ganzen Anwälten und Richtern.
für
Wenn Du weißt, dass Du unschuldig bist, ist das der richtige Weg!
Verhandlungsunfähigkeit muss aber von einem Gutachter bescheinigt werden und ist nicht von Deiner persönlichen Meinung abhängig
er schreibt er ist VERHANDLUNGSFÄHIG. Da ist kein "un" in dem Wort.!
Denn: Drück dir die Daumen, Cekko
ich bin verhandlungsfähig o.O hatte ich auch geschrieben zumindest bezweifel ich das ich jemals verhandlungsunfähig gestempelt werden. ich schaffe es im moment gerade noch so meine Ausbildung zu machen jeder weiterer Stress von Außen schlägt mich nieder hab zum glück in 3 Tagen ein anderes Termin beim Amtsgericht bei dem entschieden wird ob eine Betreuerin mir zugeteilt wird. ich bin wirklich mitlerweile nichtmehr in der Lage mein Leben vernünftig zu führen 9 Jahre Depressionen die nicht behandelt wurden mehrere Suizid gedanken. und erst nach dem 3ten versuch konnte ich mich dazu bewegen seelische und Psychische Hilfe aufzusuchen.
für ich schaffe das schon ich hoffe nur das man nicht zu unrecht verurteilt wird
Tschuldigung, aber das Verfahren ist doch schon gelaufen.
Ein Rechtsmittel muss juristisch begründet werden. Womit, wenn man bei der Verhandlung einfach nicht erschienen ist?
nein es gab kein verfahren der strafbefehl wurde einfach so ausgestellt. ohne ein verfahren oder verhandlung.
mit der Zahlung der Geldstrafe besteht keine Möglichkeit mehr zu
einer Haftanordnung -
- bei einer Strafe bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze betragen die Verfahrenskosten 60,- Euro, bei einer höheren Strafe 120,- Euro - also alles noch im erträglichen Rahmen
mit 60 Euro könnte ich ehrlichgesagt leben.
So wie die Frage gestellt ist, ist davon auszugehen, dass eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren erfolgte. Hierzu fallen bis zu 180 Tagessätzen 70,00 Euro, darüber 140,00 Euro an. Die Zustellung wird jeweils mit 3,50 Euro berechnet. Hinzu können weitere Auslagen kommen, z.B. wenn eine Blutentnahme erfolgte oder wenn ein Gutachten erstellt wurde.
Zu zahlen ist der Betrag übrigens dann, wenn NACH dem Strafbefehl eine Rechnung der Vollstreckungsbehörde bzw. der jeweiligen Landesjustizkasse eingeht.
Also es ist momentan so das nur der Brief bei mir ankam und das wars aber ich werde einspruch einlegen. dürfte hoffentlich nicht all zu sehr viel stress für mich sein bin immerhin unschuldig
Bei Einspruch gegen einen Strafbefehl , bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Sollte es dann zur Verurteilung kommen, dann kommen zu den oben angeführten Verfahrenskosten noch folgende hinzu:
- Urteilsgebühr
- eine weitere Zustellung für die Ladung zum Termin
- Auslagen für evtl. Zeugen oder Sachverständige, die zum Termin erscheinen.
Auch hier gilt: nach Rechtskraft des Verfahrens bekommt man die Rechnung durch die Vollstreckungsbehörde zugesandt.