Geld sozialamt zahnsanierung

Bekommt man beim Sozialamt ein Darlehen, wenn man die Zähne machen lassen muß? Ich soll als Hartz 4 Empfänger über 3000 Euro Eigenanteil für die Zahnsanierung zahlen.

10 Antworten zur Frage

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Geld vom Sozialamt bei Zahnsanierung

Ich denke mal es handelt sich um Zahnersatz.
Du mußt
-den HKP nehmen,
-das Bonusheft dazulegen,
-Deinen Bescheid für Hartz IV mitnehmen,
-das Familieneinkommen belegen und
damit zur Krankenkasse fahren.
Dort bittest Du um die Zuzahlungsbefreiung für den Zahnersatz.
Sollten Privatleistungen auf Deinem Plan sein, wirst Du das nicht bekommen, nur die gesetzlichen Leistungen werden Dir bezuschußt. Im Normalfall mit 100%. Da mußt Du nichts zahlen.
Wenn Du besagte Privatleistungen nicht bezahlen kannst, geh zum Zahnarzt zurück und bitte ihn um einen reinen Kassenplan, also nur Regelleistungen beantragen
allerdings weiß ich immer noch nicht ob mir das Sozialamt ein Darlehen gewähren würde.
Woran erkenne ich Privatleistungen auf dem Heil und Kostenplan?
Der Heil und Kostenplan wurde schon mit allem drum und dran an die Krankenkasse geschickt. Wie gesagt, Eigenanteil über 3000 Euro
Wenn Privatleistungen dabei sind, steckt da zwingend ein zweites Formular dahinter. Darauf steht, wie hoch Dein Eigenanteil wäre, wenn der Plan ohne Privatleistungen wäre. Er ist vom Zahnarzt und Dir unterschrieben.
Der normale HKP ist rosa, der andere Plan über die zusätzlichen Leistungen weiß.
Die Regelleistungen stehen Dir bei Mindereinkommen zu 100% zu, Du brauchst kein Darlehen vom Sozialamt! Die Krankenkasse schenkt Dir die Versorgung sozusagen.
Dann hast Du Dein Einkommen nicht dazugelegt, wenn Du Hartzer bist!
Überprüfe den Privatanteil, verlange vom ZA einen Regelleistungsplan, schicke alles wieder zur Kasse oder bringe es selbst hin und kläre das. Da muß man dranbleiben
Das Sozialamt bezahlt keine Luxusversorgungen und gibt auch kein Darlehen dazu.
Regelversorgung ist angesagt.
Für mich als 38 jähriger junger Mann ein Schock, denn in diesem Alter schon mit einer Klammerprothese rumlaufen müssen, das kann ich nicht. Damit werde ich nicht klar kommen. Den Hartz 4 Bescheid hatte ich auch schon hingeschickt.
Es wird in diesem Land nur das absolut Notwendige bezahlt.
Früher war es so, daß man auch mal eine zirkuläre Brücke bei einem relativ jungen Menschen machen durfte. Das gibt es nicht mehr.
Spaß macht das nicht
Sind Sie wirklich sicher, daß das Sozialamt solche Leistungen nicht mehr zahlt in Form eines Zinslosen Darlehens?
Nein, da bin ich mir nicht sicher, ich habe nicht nachgefragt.
Du kannst es versuchen, ein Darlehen gem. §23 SGB II zu beantragen, das geht aber nur, wenn es wirklich nicht anders zu regeln ist.
Bei diesen Sachen wie Zahnersatz oder sonstigen ungewöhnlichen Zahlungen wird meist darauf verwiesen, dass man mit dem Zahnarzt eine Ratenzahlung vereinbaren kann, so dass es kein unabweisbarer Bedarf mehr ist.
hier findest Du die Weisungen dazu - unter § 23
Harald Thome - SGB II - Hinweise