Gehört laut vob spachteln gewerk trockenbau
unser bt meint verspachteln des trockenbau gehört zum gewerk malerarbeit, wir haben aber trockenbau als komplettpaket gekauft und sind der ansicht es gehört auch zu diesem gerwerk. ist das richtig?
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Gehört laut vob spachteln mit zum gewerk trockenbau
Beides ist irgendwie richtig.
An Decken- und Wandverkleidungen, an die keine optischen oder dekorativen Anforderungen gestellt werden , ist eine Grundverspachtelung auszuführen. Bei Verkleidungen die als Untergrund für füllende Anstriche und Beschichtungen bzw. mittel- oder grobstrukturierte Tapeten vorgesehen sind ist zusätzlich zu Grundverspachtelung eine Nachverspachtelung auszuführen. Sind zusätzliche Spachtelvorgänge erforderlich, weil nicht strukturierte Anstriche oder feinstrukturierte oder glatte Tapeten vorgesehen sind, ist dies eine besondere Leistung und muss zusätzlich vergütet werden. Das spachteln und schleifen der Trockenbauverkleidungen gehört üblicherweise zur Leistung des Trockenbauers. Je nach den Anforderungen an die Oberfläche sind eventuell zusätzlichen Arbeiten erforderlich, die dann gesondert zu vergüten sind.
Ausschlaggebend für die Beurteilung ist aber der geschlossene Vertrag. Wurde hier keine Regelung getroffen, gilt oben stehendes. Anderfalls gilt die vertragliche Regelung.