Gehört eidesstattliche erklärung inhaltsverzeichnis hausarbeit
4 Antworten zur Frage
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Gehört eine Eidesstattliche Erklärung in das Inhaltsverzeichnis bei einer Hausarbeit?
eines noch; man kann ja heutztage eine Arbeit selbstständig schreiben,
die Profs mögen es aber eher selbständig
Man sollte nicht übereifrig sein. Erkundige dich erst mal, ob überhaupt eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird. Bei meinen Examensarbeiten reichte eine einfache Versicherung. ("Hiermit versichere ich, die Arbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt zu haben.")
Aber wie auch immer: diese Versicherung oder eidesstattliche Erklärung wird nur der Arbeit beigefügt und erscheint weder im Inhaltsverzeichnis noch wird sie mit einer Seitennummerierung versehen.
Genauere Aussagen bekommst du über das Sekretariat der Uni, in der Fachschaft, auf dem zuständigen Prüfungsamt usw.
Bei uns heisst die einfach nur "Schlussversicherung".
Aber egal wie sieheisst, die ist natürlich für wissenschaftliche Arbeiten obligatorisch und daher unerlässlich. Sie gehört ganz ans Ende der Ausarbeitung, als letzte Seite und muss natürlich unterschrieben werden.
Ich kann nur für meine juristischen Hausarbeiten sprchen, aber da gehört sie genauso wenig ins Inhaltsverzeichnis wie Deckblatt, Sachverhalt, Literatur- oder Abkürzungsverzeichnis. Aber in der Regel gibt es auf den Lehrstuhlseiten auch nochmal einen Leitpfaden zur Anfertigung von Hausarbeiten. Da biste dann auf der sicheren Seite, was der Prof und die UNi will.
eine eidesstattliche Versicherung gilt einzig der Glaubhaftmachung eines ansonsten nicht beweisbaren Sachverhaltes - Aber was willst Du in einer Hausarbeit an Eides Statt versichern - etwa, daß Dir Dein Opa nicht mitgeholfen hat
Wer jemals eine wissenschaftliche Examens- oder Hausarbeit schreiben musste, weiß, was der Fragesteller meint