Gehört ehebruch menschenrechten

Laut Auffassung der Europäischen Gerichtshofs ist es eine Verletzung der Menschenrechte, wenn die Kirche Mitarbeitern wegen Ehebruchs kündigt.

8 Antworten zur Frage

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Gehört Ehebruch zu den Menschenrechten?

Nur weil die Kirche Mitarbeitern wegen Ehebruch kündigt und das gegen die Menschenrechte verstösst, heißt es nicht das Ehebruch zu den Menschenrechten gehört.
Geahndet wird ja die Kündigung, nicht der Grund der Kündigung.
Ja, falsch ausgedrückt. Meinte das die Kündigung bemängelt wird, nicht der Ehebruch selber.
^^Das legst Du grad nach Gusto aus*gg*
Es ist die Kündigung selber gegen die vorgegangen wird.Nicht der Ehebruch.
Der spielt eine untergeordnene Rolle oder sollte keine Rolle spielen!
Schönen Donnerstag Fotos und Bilder - 1373 Schönen Donnerstag Bilder und Fotografien | fotocommunity
@kanndennLiebeSuende--
Dein Link funktioniert nicht.
Schade die Seite ist weg.War eh nur ein Bild Donnerstag-.
http://www.gbpic.net/gallery/albums/userpics/normal_anigif_gute_nacht.gif
Damit ist eine Kündigung aus diesem Grund gemeint. nicht der Ehebruch an sich
Gehört ehebruch menschenrechten
Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.
Urteil: Kirchen dürfen Ehebrechern nicht mehr kündigen - DIE WELT
Nein, es ist kein Menschenrecht, denn dann müssten ja alle vorher verheiratet sein *grusel*, da sich die Menschenrechte auf Allgemeines beziehen.
Aber es ist unzulässig in unseren aufgeklärten Staaten – und deshalb ist das Urteil sehr wichtig – Religionsrecht vor Staatsrecht zu stellen. Egal welche Glaubensgemeinschaft dies in welcher Weise auch immer tut. Das muss m.E. unbedingt klargestellt werden, da in immer mehr Ländern außerhalb Europas Religionsrecht zum Staatsrecht wird. Wir hatten das hierzulande lange genug. Und ich möchte nie mehr! zu diesem Zustand zurückkehren. Weder wenn es sich um christliche, noch um muslimische, noch um irgendwelche anderen religiösen Werte handelt.
da gibt es noch einiges an Nachholbedarf - Nicht nur, das - endlich - der EGH einmal deutlich gmacht hat, dass Privatleben der kirchlichen Mitarbeiter den AG Kirche überhaupt nichts angeht, soweit es dessen Sexualleben betrifft - sondern auch grundsätzlich die Diskriminierung von Protestenten, Muslimen etc. , weil nur Personen katholischen Glauben z.B. in katholische Kircheinrichtungen als Mitarbeit infrage kommen