Gehören nebenkosten verwaltungskosten instandhaltungskosten fremdmieterzuschlag balkonüberdachung

Teilweise ja, bistimmt aber nicht alles. Sh. mal in dem Link nach.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1713 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gehören in den Nebenkosten auch:Verwaltungskosten,instandhaltungskosten,Fremdmieterzuschlag,Balkonüberdachung

Verwaltungskosten gehören definitv NICHT mit in eine Nebenkostenabrechnung.
Instandhaltungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, bei den beiden anderen bin ich mir nicht ganz sicher.
Sprich am besten mit dem Mieterbunddarüber, die können dir detailierter Auskunft darüber geben.
Die Kosten die Du aufgeführt hast, sind nicht auf den Mieter umlagefähig