Gehören akademische grade namen menschen nicht offizielle bezeichnungen

Im Führerschein oder auf einem Reisepass sind ja z.B. keine akademischen Grade vermerkt.

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Gehören akademische Grade zum Namen eines Menschen dazu oder sind sie nicht offizielle Bezeichnungen, die zum Namen dazu gehören?

Nein, es ist ein Namenszusatz.
Bei der förmlichen Anrede gehört er dazu, höflichkeitshalber auch in der persönlichen Anrede. Wo er jedoch immer erscheinen sollte, ist die formelle Anrede.
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"Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass der „Dr.“ - anders als der „Professor“ - ein Namensbestandteil sei. Das ist er nicht, wie Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht schon vor mehr als 50 Jahren entschieden haben.
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Der Saarbrücker Rechtsanwalt Wolfgang Zimmerling kommt daher in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass der Doktorgrad zwar „anredefähig“ sei - dass aber der Promovierte keinen Anspruch auf Anrede damit hat. Zimmerling schließt seine Abhandlung mit der kleinen Einschränkung: „Fragen der Höflichkeit sind vorliegend nicht zu diskutieren.“
Für Arbeitnehmer gilt eine Besonderheit. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nämlich im Jahr 1984, diese hätten „aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes“ einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen von ihnen erworbenen akademischen Grad „im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet“. Das leiteten die Bundesrichter aus der „Achtung des Ansehens und der sozialen Geltung“ der Beschäftigten her."
Formelle Anrede: Der Doktortitel gehört nicht zum Namen - Arbeitswelt - FAZ
Der Doktortitel ist in Deutschland vorerst gerettet: CDU/CSU und FDP haben vor zwei Wochen einen Vorstoß von SPD, Grünen und Linksfraktion abgelehnt, die zwei Buchstaben aus Personalausweis und Reisepass zu streichen. Selbstverständlich war das nicht: Während der großen Koalition hatten Union und Sozialdemokraten noch gemeinsam dasselbe Vorhaben verfolgt, waren aber am Widerstand der Bundesländer gescheitert." FAZ, 17.04.2013
Ebenso in Kreditkarte, Krankenkassenkarte, Bahncard, etc.
Der Dr., Dr. ing., Dr. med. dent., Prof., usw. sind Titel, die sich jemand aufgrund einer einmal gezeigten besonderen Leistung erworben hat.
Nach deutschem Recht hat derjenige nun das Recht, diesen Titel zu führen.
Dies hat zur Folge:
1. Der Titelträger darf sich mit diesem Titel in der Öffentlichkeit präsentieren.
2. Er darf diesen Titel in seine persönlichen Dokumente eintragen lassen.
3. Er darf sich mit diesem Titel bewerben.
Es besteht für den Titelträger kein Recht anderen gegenüber, dass er mit diesem Titel angesprochen wird. Begründung: Er ist kein Namensbestandteil
Guten Morgen lieber ambro,
ich wünsche dir , dass es dir gut geht und du einem schönen WE entgegen sehen darfst.
Hecker
Das wünsche ich dir / euch auch. Grüsse aus der Heimat.
Den einzigen Titel, den man in Deutschland zum Namen hinzufügen kann und der auch im Ausweis mit eingetragen werden kann ist der Doktortitel.
m.E. gehört der Doktorgrad zum Namen; es gilt aber in jedem Fall als unhöflich, ihn wegzulassen - falls man nicht selbst den Titel besitzt.
Das ist wohl leider immer noch verbreitet so. Wobei ich persönlich niemanden mit einem anderen Titel anrede, als Herr oder Frau. Meines Erachtens sollte niemand mit einem Titel darauf bestehen, damit angeredet zu werden. Wer soviel Eitelkeit an den tag legt, hat vlt. aber auch ganz andere Probleme. Insofern finde ich es ganz gut, dass, wie unten von nana-italia beschrieben, niemand darauf bestehen darf.
Nein. Sie gehören nicht zum Namen dazu. Mitunter kann man sie aber in Dokumente mit eintragen lassen.