Geht abzocke internet minderjähriger tochter sich dummerweise volljährig ausgegeben
3 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Geht das :Abzocke im Internet von minderjähriger Tochter, die sich dummerweise als volljährig ausgegeben hat?
Zahlen muss Sie eigentlich nicht, aber der Anbieter könnte eine Anzeige wegen Betrugs erstatten.
Wende dich an den Verbraucherschutz
Hier mal eine Antwort zu einer Frage, die das Prinzip anspricht.
Internet">www.vornamen-heute.com/">InternetAbzocke beiwww.vornamen-heute.com
stimmt, ich muss mija77 recht geben - aber ergänzen dass der betreiber der homepage meiner meinung nach dafür verantwortlich ist das wahre alter seiner kunden in erfahrung zu bringen. es gibt ja auch homepages da muss man eine kopie vom ausweis etc hinschicken.
also meiner meinung nach ist der betreiber der homepage selbst dran schuld. ich würde versuchen die sache irgendwie mit ihm zu klären und ihm die situation zu schildern.
Laut gültiger Rechtssprechung kann Deine Tochter nicht belangt werden , wenn sie bei einer Webseite ihr Geburtsdatum falsch angibt. Der Vetrag ist auf jeden Fall schwebend unwirksam, egal was sie da eingetragen hat