Gegrüßt bundeskanzler bundespräsident ende amtszeit entlassen werden

Auch der Bundespräsident kann vor dem regulären Ende seiner Amtszeit aus seinem Amt heraus gedrängt werden, wenn auch nur unter den Voraussetzungen des Art. 61 Grundgesetz: Anklage des Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes. Und die Kanzlerin kann auch nicht einfach so entlassen werden, sondern nur über ein konstruktives Mißtrauensvotum nach Artikel 67 Grundgesetz, was dazu führt, dass der Bundestag sich vor der Entlassung auf einen Nachfolger festgelegt und diesen gewählt haben muss. Vgl. auch

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Gegrüßt seit ihr, Kann der Bundeskanzler bzw. Bundespräsident vor Ende ihrer Amtszeit entlassen werden?

Ja und Ja, der Bundeskanzler kann durch ein Misstrauensvotum durch den dt. Bundestag entlassen werden, wenn gleichzeitig sein Nachfolger gewählt wird, siehe Art. 67 GG. Der Bundespräsident ist noch schwieriger loszuwerden, er muss vor dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 61 GG angeklagt werden.
Durch diese hohen Hürden soll der Staat nicht führungslos dastehen.
Der Kanzler Ja - der Bundespräsident geht selbst - wie Horst Köhler in 2010