Gegenstandswertberechnung zivilrechtsverfahren

In einem Interview mit einem Rechtsanwalt fiel mir folgende Aussage auf: Bei der Berechnung des Gegenstandswerts wird neben dem durch das Handeln des Angeklagten entstandenen Schaden auch berücksichtigt welcher Schaden bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in der Zukunft entstehen könnte. Wer kann mir die juristische Logik dieser Gegenstandswertbestimmung erläutern?

1 Antworten zur Frage

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Gegenstandswertberechnung in Zivilrechtsverfahren

Das Verfahren scheint so auch im Strafrecht zu existieren.
Das gilt dann, wenn jemand ein Urteil erwirken will, mit dem dem Gegner auch die Wiederholung der Handlung untersagt werden soll. Da es dann ja diesen Antrag gibt, muss auch dem ein Wert zugemessen werden. Sprich, es macht auch für den Gegenstandswert eienn Unterschied, ob ich nur Schadensersatz für Vergangenes fordere oder ob ich zusätzlich z. B. eine Unterlassungserklärung verlange.


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