Gefahrenbegriff abstrakt leicht schwer subjektiv objektiv

Ab wann ist eine Gefahr schwer oder leicht! Gibt es dazu eine Definition, die in etwa eine Grenze zu ziehen lässt?

3 Antworten zur Frage

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Gefahrenbegriff (Abstrakt, konkret, leicht, schwer, subjektiv, objektiv

Jetzt habe ich verstanden!
Wir schreiben eine Arbeit über das Handyverbot in den schulen! Und da wird verlangt, dass wir schreiben, ob das Benutzen eines Handys in den Schulen eine Gefahr darstellt z.b wegen der Gesundheit, mehr Gewalthandlungen- durch herunterladen von Gewaltfilmen.
In der Antwort muss beschrieben sein, ob die Gefahr, wenn es denn eine sein soll generell/abstrakt oder schwer/leicht oder Sub/Obj ist. ich habe leidiglich im Polizeirecht etwas gefunden über die sub. und Obj. Gefahr und weiter nicht! Desswegen habe ich noch das Polizeirecht erwähnt
lieber gast,
bitte stelle deine frage ruhig etwas genauer und konkreter, da wir dir sonst nicht helfen können.
lieber gast,
mit genauer und konkreter hattest du mich leider immernoch nicht richtig verstanden was gemeint war denn man weiss immernoch nicht was deine frage überhaupt mit deinem tag 'handyverbot' zu tun hat - daher kann man auch hier wieder nur raten. ich nehme also an, dass deine frage etwas mit dem polizeirecht zu tun hat. mit leichter gefahr kann man in etwa eingrenzen wenn menschen leicht verletzt werden 'könnten'. mit schwerer gefahr wird bezeichnet wenn menschen ernsthaft verletzt werden und/oder anderweitig zu schaden kommen können.
viele grüsse,
ah, na siehst du - das sieht doch schon viel besser aus!
objektiv hiesse dabei dass du dich nur auf neutrale berichte stützen kannst, und die sind, wie du schon ahnst, kaum zu finden - da muss man schon gut recherchieren, denn da sind empirische dossiers gefragt die noch kaum zu finden sind. mit der subjektiven einstellung kannst du aber schon weit besser agieren, da seit letzter zeit im netz eine ganze menge an berichten über gewaltvideos in handys kursieren. solche medienberichte sind nicht sonderlich wertneutral und genau deswegen kannst du sie gut verwenden.
gefahren durch elektrosmog via handy ist übrigens bis heute nicht zweifelsfrei nachgewiesen. wie wärs wenn du auch noch den punkt 'handys lenken vom lernen ab' mit reinbringst? das wär doch mal was.
zurück zu deiner frage: du kannst mal sicher sein, dass es für den begriff gefahr in diesem fall keine eindeutige regelung gibt da eine definition hier nur unter sujektiven aspekten erfolgen kann. also abstrakt - die jedoch aber dann konkret wird, sobald jemand anfängt darunter als folge zu leiden, bspw ein mitschüler der gemobbt und dabei gefilmt wird.
viele grüsse,