Gebrauchtwagen 2 wochen rückgaberecht
habe letzte woche von einem privaten verkäufer ein gebrauchtes auto gekauft. er hat zu mir gesagt das auto sei in einen guten zustand. die bremsen währen neu usw. als ich das auto wegen den ölwechsel von den ich ja wußte in die werkstatt gefahren bin kamen noch mehr mängel zum vorschein. die vorderbremsen sind bis auf nen halben millimeter runter, der auspuff ist undicht und noch so kleinigkeiten die mir der verkäufer verschwiegen hat. und nun die frage. gibt es die 2 wochen rückgaberecht auch bei privatverkäufer? Ps. es wurde ratenzahlung ausgemacht.
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Gibt es bei gebrauchtwagen 2 wochen rückgaberecht?
im kaufvertrag steht nur baujahr, fahrgestellnummer, kilometerstand, die zahlung der rate und das er den fahrzeugbrief solange einbehält bis die letzte rate bezahlt worde. da steht weder zustand des fahrzeuges noch der satz drauf.
Nein, es gibt kein Rückgaberecht, das gäbe es im übrigen auch beim Händler normalerweise nicht. Falls die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, muss der Verkäufer für die bei der Übergabe vorhandenen Mängel haften. Wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, hast Du Pech gehabt.
Rückgaberecht gibt es nur, wenn es ausdrücklich im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Sonst gilt gekauft wie gesehen und der Händler steht lediglich für Sachmängelhaftung, aus der kein Rückgaberecht abzuleiten ist, denn der Händler ist per Gesetz nicht dazu verpflichtet.
Ein Rückgaberecht von 10 Werktagen gibt es nur im Fernabsatzhandel da hier der Käufer in der Regel keine Möglichkeit hat, sich von der Güte der Ware vor Ort in Kenntnis zu setzen. Automobile gibt es aber regulär nicht im Versand
PS: Im Privatverkauf ist der Verkäufer weder zu Sachmängelhaftung noch zur Rücknahme verpflichtet. Wie von belleauwood12 schon erwähnt, kann man bei arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten.
Ansonsten sollten aber "neu verbaute" Teile im Vertrag auch so stehen, Bremsen und anderes ist Verschleiß und geht zu lasten des Käufers. Im Zweifelsfall bei Kaufverhandlungen immer einen nichtverschwägerten Zeugen dabei haben.
Im Zweifelsfall mit dem Verkäufer vor dem Kauf eine Probe-Fahrt zum nächsten TÜV oder ADAC vereinbaren, die können gegen kleine Gebühr den Wagen fachmännisch durchchecken. Nachträglich geht in solchen Fällen meist nichts mehr zu machen, dumm gelaufen. Ich spreche da aus Erfahrung und hatte mein Lehrgeld damals auch schon zahlen müssen.
wenn er das gewerblich macht und die gewährleistung lt. vertrag nicht auf ein jahr gekürzt ist sind es immer automatisch 2 jahre auch wenn im vertrag steht ohne gewährleistung
frage stellt sich ob du ihm die gewerbliche tätigkeit nachweisen kannst
hast du das auto über die zeitung gekauft? wenn ja frag doch mal bei deiner zuständigen kfz-innung nach die beobachten in der regel die zeitungsanzeigen sehr genau und mahnen zu fleißige privatverkäufer sofort ab
Wie ist denn der Zustand des Wagens im Kaufvertrag beschrieben?
Der Kaufvertrag wäre nichtig, wenn der Verkäufer Dich arglistig getäuscht hat, Dir die Mängel also verschwiegen hat.
Dann muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen.
Damit kommst Du allenfalls durch, wenn der Verkäufer vom Fach ist.
Ansonsten sagt er einfach "ich verstehe nichts von Autos, ich kannte die Mängel nicht" und ist damit aus dem Schneider.
der verkäufer macht das öfters mit irgend welchen autos verkaufen. da hat er schon ahnung.
Du hast eh 1 Jahr Garantie, er muss die Mängel also korrigieren, ohne wenn und aber:
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
"Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden.
nochmal zur info. der verkäufer ist ein privatmann. das kann man so vergleichen als wenn von deinem bestem kumbel der freund das auto an dich verkaufen würde.
Was heißt denn "der verkäufer macht das öfters mit irgend welchen autos verkaufen"? Das wäre dann ja wahrscheinlich gewerblich und nicht privat. Und gewerblich könnte er Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Du solltest dich an eine Rechtsberatung wenden,denn wenn er dir gegenüber behauptet hat,die Bremsen wären neu und jetzt sind sie runtergefahren,könnte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Auto zurückgeben.Aber das schwierige dürfe es sein,einen Beweis dafür zu erbringen,dass der Verkäufer von den Mängeln wusste.Auf jedenfall sehe ich darin die einzige Möglichkeit,die evtl. etwas bewirken könnte.Aber ob dass möglich ist,müsste ein Anwalt entscheiden.
Das Auto wurde bei einem "Privat-Händler" gekauft.
Also jemand der damit Geld verdient aber kein Gewerbe angemeldet hat.
Das entnehme ich zumindest deinem Kommentar weiter oben.
Warum sollte ein reiner Privatmann dir dein Auto vorfinanzieren?
Das machen in der Regel nur Kleine Wald und Wiesenhändler.
Also.klopf ein wenig auf den Busch und sage er soll doch den versprochenen Zustand des Auto herstellen.
Sage einfach Du kannst sonst leider keine Raten mehr bezahlen.
Und frage doch nach seiner Steuernummer.
Nur so,oder Anwalt, kommst du zu einer Nachbesserung.
Oder schreib dein Geld ab.