Gebrauchtes fahrrad privat kaputt rechtlich möglichkeit
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Gebrauchtes Fahrrad von privat und schon "kaputt" gibt es da rechtlich eine möglichkeit?
Grundsätzlich gilt das Gewährleistungsrecht auch gegenüber privaten Verkäufern.
Bei gebrauchten Gegenständen ist aber fraglich, inwieweit wirklich ein Mangel vorliegt. Da Du ja vorher gewußt hast, dass das Rad gebraucht ist, musstest Du mit gewissen Problemen rechnen.
Wenn das Rad aber gar nicht mehr funktioniert, obwohl der Verkäufer versichert hat, dass es funktioniert, hast Du Gewährleistungsansprüche. Diese kannst Du grundsätzlich zwei Jahre lang geltend machen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Danach trifft Dich diese Beweislast.
Gewährleistung bedeutet im vorliegendne Fall, dass der Verkäufer das Fahrrad auf eigene Kosten reparieren oder Dir das Geld zurückgeben muss.