Gebrauchswagengarantie was fällt rein
Warum ist hier kaum noch jemand in der Lage, eine vernünftige Frage zu formulieren?
*seufz*
Also 1. Eine "Garantie" ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers, der deswegen den Umfang dieser Garantie in jedem einzelnen Fall ganz frei bestimmen kann. Allgemeingültige Aussagen gibt es deswegen nicht.
Solltest du aber 2. die "Gewährleistung" gemeint haben, dann sind mit dieser Mängel abgedeckt, die bereits bei Lieferung vorhanden waren. Welche Reklamationen "Mängel" im Sinn des Gesetzes sind, hängt davon ab, mit welchen Eigenschaften die Ware angepriesen wurde.
Der Sachverhalt ist immer noch reichlich kompliziert, im Schadenfall empfiehlt sich für den Laien immer der Gang zum Anwalt.
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Gebrauchswagengarantie was fällt da rein
Der Fragesteller hat seine Frage sehr "vernünftig" formu-
liert, indem er danach fragt, was eine Gebrauchtwagenga-rantie beinhaltet. Er meint offenbar nicht die Werksgaran-
tie u. auch nicht die Gewährleistung, zu der Händler für
den Zeitraum von 12 Mon. per Gesetz verpflichtet ist.
Also, kurze Erklärung. so präzise wie möglich.
Wer beim Kauf eines Gebrauchtwagens eine Gebraucht-
wagengarantie erhält, hat im Schadensfall Anspruch auf
den teilweisen Ersatz der defekten Baugruppen/Aggregate,
die im Garantiepass ausdrücklich genannt sind. Üblich ist
es bestimmte, typische Verschleißteile von der Garantie
auszuschließen, wie z.B. Abgasanlage,Bremsenteile,An-
triebswelle n, Dichtungen usw.
Die Schadensregulierung erfolgt in unterschiedlicher Höhe
und ist oft an die Laufleistung u. das Alter des Fahrzeugs
gebunden. Oft gilt als Voraussetzung außerdem, daß das
Fahrzeug bis zum Schadenseintritt entsprechend der Vor-gaben des Herstellers in einer Meisterwerkstatt gewartet
wurde.
Wichtig ist es zu wissen, daß nur ein Anspruch auf die in
den Garantiebedingungen genannten Teile/Baugruppen
besteht.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben u. gilt
ausschließlich für den Verkauf Händler an Käufer