Geblitzt punkten nicht halter

Ich wurde mit ca. 39km/h zu viel geblitzt. Dafür gibt es ja auf jeden Fall einen Punkt. Google spuckt leider nur Ergebnisse aus, wo junge Fahrer in der Probezeit versuche mit Falschsagen ihren Eltern den Punkt "anzuhängen". Ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern mein Vater. Also muss der Brief ja bei meinen Vater ankommen. Auf dem beigelegten Bogen kann er ja folglich angeben, dass ich gefahren bin und dann bezahle ich das Bußgeld und bekomme den Punkt. Ist das so richtig? Kommt da dann noch irgendeine viel zu hohe Verwaltungsgebühr rauf, wenn man sagt, dass man nicht der Fahrer war oder geht das bei der Bußgeldstelle ausnahmsweise mal ohne irgendwelche Extrakosten?

17 Antworten zur Frage

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Geblitzt mit Punkten - Bin aber nicht der Halter

Extrakosten gibts nicht; das ist eine normale Fahrerermittlung über den Anhörungsbogen. Dein Vater kann zum Vorgang die Aussage verweigern, da er Dich als Sohn ja nicht belasten muss. Allerdings startet dann die Polizei eine "offizielle" Fahrerermittlung mit Nachbarn befragen etc. - ob Du da ungeschoren rauskommst? Aber wenn der Fahrer selbst dann nicht ermittelt werden kann, wird evtl. das Verfahren eingestellt mit der Auflage an Deinen Vater, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch zu führen - auch nicht wirklich prickelnd.
Sollte Dein Vater Dir zuliebe zugeben wollen, dass er gefahren ist: Das sollte er vergessen - auf dem Bild ist sicherlich gut zu erkennen, dass ein Jungspund gefahren ist und kein älterer gesetzer Herr.
Dann gibts gegen ihn auch noch ein Verfahren wegen Falschaussage.
Problem für Dich: Falls es innerorts war, bist Du anschliessend einen Monat lang Fussgänger, da über 30 kmh zu schnell. Ausserorts gibts kein Fahrverbot, ausser Du bist damit in den letzten 12 Monaten schon mal aufgefallen und damit ein "Wiederholungstäter".
Also ich will das ja auf jeden Fall zugeben, dass ich gefahren bin und den Punkt ja auch auf mich nehmen
Es ging mir ja nur darum, ob Kosten entstehen.
Es war zum Glück außerorts.
Jetzt noch eine interessante Nachfrage zu dem "Wiederholungstäter"
Ich wurde vor 5 Wochen schon mit 18 zu schnell auf einer Autobahn geblitzt.
Bin ich dann schon der ganz gefährliche Intensivtäter und was könnte da noch extra auf mich zukommen, wenn ich dadurch Wiederholungstäter werden sollte?
Soweit ich weiß erst ab mehrmals mehr als 26km/h - dann gibts Fahrverbot.
fahrerermittlung ist fraglich, wenn er mit bild geblitzt wurde dann wird ermittelt wenn halter und fahrer nicht überein stimmen, was in diesem fall so ist
wenn mein sohn innerorts fast 40 zu schnell fährt würde er meinen wagen nicht mehr bekommen
Mal abgesehen von einer eventuellen Probezeit, zu der ich nichts weiss:
18 zu schnell ist kein Problem in diesem Fall; dazu müsstest Du mindestens 25 zu schnell gewesen sein; wobei es da keine Rolle spielt, ob innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaften.
In Deinen speziellen Fall: Du bist kein Wiederholungstäter, kommst mit einem Bussgeld davon, aber solltest Du innerhalb eines Jahres nochmal mit über 25 zu schnell erwischt werden, dann wars das für Dich für einen Monat und Autofahren.
Schon gefunden:
Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
ich habe jetzt einmal gegurgelt, dass extra kosten auf dich zukommen konnte ich nicht finden
Ausser dem Bussgeld kommt dann noch die Verwaltungsgebühr dazu.
Die ist aber in der Höhe unabhängig von der Fahrerermittlung? Die fällt so oder so an in dieser Höhe?
Ob Du nun Halter bist oder nicht - eine OWi kann immer nur dem zur Last gelegt werden der sie auch nachweislich begangen hat. Somit sind auch die Folgen für alle die Selben, egal welcher Aufwand hier betrieben werden muss.
In Deinem Fall:
Bußgeld 120€
1 Punkt
28,50€ Gebühren/Auslagen
Bußgeld und bekomme den Punkt.
Ist das so richtig?"
ja
Dein Vater muss widerspruch einlegen und den fahrer benennen, etwas teurer wird es werden
Hallo Blauer, der Anhörungsbogen ist noch kein rechtsmittelbewehrter Bescheid; damit brauchts keinen Widerspruch, sondern nur darin die Angabe "Ich wars nicht, es war. der und der.
Zu schnell gefahren? Hier geht's zum Bußgeldrechner online
hier kannst du nachschauen was auf dich zukommt
LilPunky, pardon, es ist alles richtig, was geschrieben wurde, aber.
Du bist eindeutig nicht geeignet, als Fahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Was Du mit Deinem Leben machst, ist Deine Sache, aber Du bist eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Klatsch
http://www.animaatjes.de/bilder/l/lachen/frogLOL.gif
Ja, Gretchen.
Alles wird gut; also ganz ruhig Brauner
Du kennst doch garnicht die Stelle an der ich geblitzt wurde, geschweige denn eine Uhrzeit oder die dortige Verkehrslage
Geblitzt punkten nicht halter


verkehr
Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

- bestimmten umstaenden NIE! ich kenne die genauen fakten nicht, die dich zu dieser frage kommen liessen! nie Welcher -


bussgeld
Bußgeldbescheid

- angeordnet, so darf diese für das gleiche Verwarnungsgeld nicht noch einmal angeordnet werde. Zahlung führt zu sofortigen -


blitzer
dauer zustellung bußgeldbescheid

- ich bin letzens in der 50 er zone 70 gefahren und wurde geblitzt. mein frage: wie lange dauert es durchschnittlich, bis -