Geblitzt bild verwertbar

Hey. Mein Bruder wurde vor ein paar Tagen geblitzt. Es war in ner 30er Zone mit 52 km/h unterwegs Heute kam der Brief mit diesem Bild http://www.abload.de/img/p1020699tx14t.jpg Meine Frage ist jetzt folgende. Ist dieses Bild verwertbar? Ich meine, er ist als Halter eingetragen, es kann ja aber auch sein, dass mein Papa gefahren ist? Das würd mich jetzt nur mal so interessieren.

5 Antworten zur Frage

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Geblitzt! bild verwertbar?

definitiv nicht, es ist keine person erkennbar.
aber der angebliche fahrer muss dann eventuell mit mangelnder verkehrstüchtigkeit des fahrzeuges rechnen, weil die scheibe nicht sauber ist.
aber euren vater kann er ruhig angeben da sieht man ja wirklich gar nichts von nem gesicht
ihr könntet auch sagen niemand ist gefahren
Geblitzt bild verwertbar
ihr könntet auch sagen niemand ist gefahren :D"
Dann wird wohl der Halter belangt.
Sieht für mich so aus als ob er Glück hatte und es wahrscheinlich durch geht, wenn der Papa seinem Sohnemann aus der Patsche hilft.
Aber ich hoffe er lernt was draus. Schließlich war die Toleranz schon abgezogen und noch ein bisschen mehr und dann ist der Lappen auch beim Nicht- anfänger für eine Zeit weg.
Vorallem wenn ein Kind mit einem Ball spielt und plötzlich hinter einem parkenden Auto hervorrennt kann es schnell zu einer Situation kommen, bei der er sich vielleicht wünscht, nie geboren worden zu sein.
Da finde ich es persönlich noch weniger schlimm wenn jemand auf der Autobahn 50 km/h zu schnell fährt.
Wegen männlichen Fahranfängern, die, wie Dein Bruder, so schnell fahren, muss ich so viel Geld für meine Autoversicherung bezahlen.
Ganz abgesehen davon ist das nicht cool und er fährt auch nicht besser als ich sodass er behaupten könnte, dass er das besonders gut handeln könnte im Vergleich zu anderen. 38 km/h ist auch noch zügig und man wird normalerweise nicht geblitzt und kann trotzdem einer Gefahrensituation aus dem Weg gehen. Auto fahren ist kein Grand Prix Computerspiel. Wenn das Game Over ist, dann wars das.
Wow, ich würde sagen nein, denn man erkennt ja nichts.
Aber leider kenne ich mich da zu wenig aus.
Kann der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden, haftet der Halter des Autos.
Ich habe gerade Frau Funken angerufen, sie wird das Verfahren einstellen