Geblitzt 180 autobahn wo geschwindigkeitsbegrenzung 100

Bin eben auf der Autobahn vermutlicherweise geblitzt worden. War mit ca 180 unterwegs und plötzlich war da ein roter Lichtblitz. Wie oben gesagt war die Begrenzung eigentlich bei 100 km/h. Das Problem ist zudem, dass ich in der Probezeit bin, also 18 Jahre alt. Meine Frage: was kann dies für konsequenzen haben? ist es auch möglich, dass einfach keine post kommt, weil der film voll ist oder ähnliches? ist an einer stelle passiert, an der sehr viele raser geblitzt werden.

2 Antworten zur Frage

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Geblitzt mit 180 auf Autobahn, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 war

Ich wurde schonn ein paar mal verschont doch leider nicht immer. es ist vorstellbar das das foto durch die störung anderer fahrzeuge unbrauchbar wird, das der film voll ist glaube ich weniger, 'die' benutzen heutzutage bestimmt größere speichervolumen
in der probezeit:
Das wird Sie voraussichtlich 600 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen!
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
auserhalb der probezeit:
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 600 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen!
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
Bußgeldkatalog 2015, aktuell und übersichtlich
.hoffentlich war 'mein' blitzer gestern auch 'voll


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