Gbr firmennamen gewerbeeintragung

Ich hab schon eine Gebäudereinigung! Also auch ein Gewerbeschein! Jetzt möchte ich einen Partner dazunehmen und eine GbR gründen! Oben das Logo soll bleiben und auf den Rechnungen usw. drauf sein. Der Name ILIE ist ja mein Nachname uns soll bleiben - der Partner wird zu 45 % am Umsatz nach Steuer u. Rücklage beteiligt. Das Ordnungsamt sagt dass wir keinen Firmennamen verwenden dürfen,jedoch hab ich gehört dass ich einen Firmennamen nehmen kann, wenn es mein Familienname u. kein Kunstname ist(Name und Bezeichnung= ILIE Gebäudereinigung. Stimmt das? Als Fußzeile muss dann in Rechnung usw stehen: ILIE Gebäudereinigung GbR + Vor und Nachname von mir und Vor und Nachname von meinem Partner! Ist das auch Richtig? Was muss ich noch beachten? Einen gesellschaftvertrag haben wir schon! Firmenrechtschutz + Haftpflich haben wir auch! Lieben Dank Nico

4 Antworten zur Frage

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GbR - Firmennamen - Gewerbeeintragung

Fakt ist, Du musst bei einer GBR den Namen der Gesellschafter erwähnen, und zwar alle, und mindestens einen davon auch mit Vornamen.
"Die Geschäftsbezeichnung hat die Namen der Gesellschafter zu enthalten, von denen mindestens einer mit ausgeschriebenem Vornamen zu bezeichnen ist"
Ilie Gebäudereinigung geht also nicht.
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_031.htm
Jedoch stehen unsere Namen in allen Papieren sowie Bank usw. mit Vor und Zuname drin.
Und bei der Firma hygi.de handelt es sich auch um eine GbR. mit drei gesellschaftern. Da lautet der Name Hygi.de - und nicht den vor und zunamen in dem Firmennamen! Sondern an der Fußzeile stehen dann alle Namen wie in unsren Rechnungen auch
Zunächst: Bitte benutze nicht den Begriff "Firma", eine GBR kann niemals eine Firma sein, zumindest nicht wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen wird, und dann wäre sie automatisch eine OHG.
Prinzipiell gelten diese beiden Paragraphen für Euch: §§ 15a und 15b GewO
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15b.html
Diese Paragraphen regeln ganz klar, daß ihr Eure eigenen Namen verwenden müsst verbieten aber nicht ausdrücklich die Verwendung von Phantasienamen.
Ich würde folgendes machen: Dem Ordnungsamt die Firma ohne Phantasienamen nennen, auch beim Finanzamt etc ohne diesen Namen arbeiten, aber bei Schriftverkehr mit Kunden den Wunschnamen nehmen und Eure beiden Namen direkt dazu schreiben.
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