Gbr alle gesellschafter genehmigungspflichtige tätigkeit
die jeweiligen Genehmigungen vorweisen oder genügt es, wenn einer der Gesellschafter die Genehmigung besitzt.
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Müssen bei einer GbR alle Gesellschafter für eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.
Ich denke, das kommt ein wenig auf die Tätigkeit an. Bei Rechtsberatung reicht z. B. ein Anwalt in der GbR, der die Tätigkeit der übrigen Gesellschafter überwacht. Im Handwerk mit Meistervorbehalt reicht es, wenn ein angestellter Meister die Tätigkeiten überwacht.
Bei Steuerberatern kommt es ja auch auf die persönliche Eignung an, da müssten also alle die entsprechende Zulassung besitzen; ebenso im medizinischen Bereich.
Da aber bei einer GbR alle Gesellschafter vollumfänglich haften, dürfte das die wichtigere Frage sein.
Was sagt denn die Zulassungsbehörde dazu?
Es genügt das ein Gesellschafter den Nachweis für eine diesbezügliche Tätigkeit hat. Die Gesellschaftform ist dabei nicht das grundlegend wichtigste sondern wer das Unternehmen wo angemeldet hat. Bei Arbeiten die eine Genehmigung zur Grundlage haben, sind meist die Handwerkskammern zuständig.