Garantie gewährleistung ausland
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Garantie/gewährleistung im ausland
In einer Broschüre des Europäischen VerbraucherzentrumsStartseite | Europäisches Verbraucherzentrum Deutschlandhabe ich dazu folgendes gefunden:
"Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie hat mittlerweile zu einer Angleichung der Mindeststandards
der gesetzlichen Garantierechte für Verbraucher in Europa geführt. Inzwischen wurde sie in allen 25
Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt, zuletzt am 1. Januar 2005 in Belgien und am
17. Februar 2005 in Frankreich.
Danach müssen die Verkäufer in den Mitgliedstaaten mindestens zwei Jahre Gewähr dafür leisten, dass eine
erworbene Ware frei von Mängeln, d.h. fehlerfrei ist. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, können
Käufer vom Verkäufer verlangen, dass er die gleiche Sache noch einmal liefert – jetzt allerdings ohne Fehler
– oder für eine kostenlose Reparatur sorgt.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auf, müssen Käufer nicht mehr mühsam
den Beweis erbringen, dass die gekaufte Ware bereits zum Kaufzeitpunkt fehlerhaft war. Behauptet der
Verkäufer dennoch, dass er ein einwandfreies Produkt verkauft habe und der Mangel erst aufgrund eines
unsachgemäßen Gebrauchs durch den Käufer entstanden sei, muss er dies auch beweisen. Macht sich der
Mangel allerdings erst nach mehr als sechs Monaten bemerkbar, muss der Käufer beweisen, dass der Fehler
schon beim Kauf vorgelegen hat.
Übrigens: Freiwillige Herstellergarantien haben keinen Einfluss auf die gesetzlich verankerten Rechte des
Verbrauchers."
aus:Startseite | Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Interessant ist, dass die EU immer mehr für sich in Anspruch nimmt, für Europa zu sprechen
Was ist in diesem Fall daran so schlimm? *g