Führerschein klasse 2 wird ungültig

Ich habe seit 1984 Führerschein Klasse 2. Muss ich den umschreiben lassen in Sachen EU etc., wird er sonst irgendwann ungültig.

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Führerschein Klasse 2 - wird er ungültig?

in deutschland hat er weiter gültigkeit
nur für das ausland verlangen den neuen scheckkarten führerschein, den euroführerschein
musst ihn aber nur umschreiben lassen
Ja, er wird ab dem 50. Lebensjahr ungültig, sofern er bis dahin nicht umgeschrieben wurde.
*
Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 , die bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurden bzw. das 50. Lebensjahr überschritten haben, müssen beachten, dass diese Fahrerlaubnis am 31. Dezember 2000 ihre Gültigkeit verloren hat. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nur dann gefahren werden dürfen, wenn die Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein umgestellt wurde. Bis zum 31.12.2002 konnte dieser Umtausch beantragt werden. Wurde diese Frist versäumt, ist die Klasse 2 verloren.Zur Wiedererlangung muss dann ein ganz neuer Antrag gestellt werden.
* Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 jeweils mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Bis dahin sind die Fahrerlaubnisinhaber von der zeitlichen Befristung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung befreit. Wird die Umstellung und Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein versäumt, dürfen nur noch Fahrzeuge der neuen Klassen C1 und C1E gefahren werden. Fristversäumnis bedingt eine erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Quelle:
http://i5l.kreis-soest.kdvz.de/buergerinfo/produkte/pr86.php