Führerschein automatik prüfung schalten

Oder geht dann nur Automatik? Und anderstrum

19 Antworten zur Frage

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Führerschein- Automatik in der Prüfung, danach auch mit Schalten?

Wenn Du auf Automatik lernst darfst Du nur Automatik fahren.Andersrum geht es.
Man kann mit einem Führerschein grundsätzlich Automatik und Schaltung fahren, aber es gibt auch explizit Automatik Führerscheine, mit denen man dann NUR Automatik fahren darf.
Wenn die Prüfung mit Automatik erfolgt ist es in der Regel so,daß die Ausbildung im Automatik-Auto war.Und dann darfst Du nur Automatik-Autos fahren.
Wenn man die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug macht, darf man auch nur Fahrzeuge mit Automatik fahren.
Wenn man aber die Prüfung mit einem Fahrzeug, welches Schaltung hat, macht, darf man danach auch Fahrzeuge mit Automatik fahren.
wenn du nur automatik-führerschein gemacht hast, darfst nur mit automatik-autos fahren.
wenn du nen normalen führerschein hast, kannst auch autos mit automatik fahren.aber auch welche mit schaltung.
Wenn du die Führerscheinprüfung nur mit Automatik machst, dann darfst du später auch nur mit Automatik-Fahrzeugen fahren, ist doch logisch, oder?
Wenn du die Prüfung "manuell" also mit Schaltgetriebe fährst, darfste sowohl mit Schaltung als auch Automatik fahren.
Eigentlich auch logisch.
Klar, wird das auf deinem FS vermerkt.
Ebenso, wenn du eine Brille trägst.
Jo, isses.
Nur stand im net viel Verschiedenes, auf eienr HP einer Fahrschule auch, dass man nur das fahren darf womit man Prüfung macht.
Das auf der HP stimmt so nicht ganz.
Ein Schaltgetriebe ist schon ein bißchen "schwerer" zu fahren, als Automatik.
Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung , Abs. 6:
"Wenn das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet war, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung zu beschränken; dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen M, S und T. Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.
Das wird auf dem Führerschein vermerkt, genau, wie wenn jemand nur mit geeigneter Sehhilfe fahren darf.
Das mit der Seh-Hilfe ist aber nicht immer vermerkt.Ich fahre nie ohne aber im FS ist kein Eintrag.Müßte aber drin stehen,da ich ohne nicht fahren darf.
ok, habt mich überzeugt
wie kann ich die antwort löschen?
ps: das find ich schwachsinn
Da irrst Du leider. Wer die praktische Prüfung für einen Automatikwagen ablegt, darf künftig auch nur Automatik fahren. Beim Schaltgetriebe ist das anders, mit diesem Führerschein darfst Du jeden PKW fahren.
Finde ich vollkommen korrekt.
Da ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe einfach ein wenig "schwerer" zu fahren ist.
Ist einfach verdammt nervig, wenn andauernd an der Ampel irgendein Horst seinen Motor abwürgt.
Hast du auch stunden auf Schaltwagen gemacht? ich glaube 5 sind pflicht dann kannst du auf Automatik Prüfung machen und darfst trotzdem beides Fahren.
Habe noch keine Fahrstunden, stehe aber kurz davor.
Genau deine Aussage habe ich auch schon gehört, leider nur von Leuten bei denen das länger her ist.
WOher weißt du es? Bzw hast du es so gemacht?
Das ist älter.
Inzwischen ist es so, wie ich geschrieben habe.
Bin 52 habe mein schein allerdings in der Steinzeit gemacht. Aber soviel ich weis hat sich da nichts geändert. weis es aber nicht ganzgenau! EU vorschriften sind sehr umfassend ,meist zur erleichterung!. Horst
Schade Das hatte ich nämlich befürchtet.


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- atomatik fahren und nix sonst. hat er aber die normale prüfung mit schaltgetriebe-wagen bestanden, darf er selbstverständlich -- Es gibt andersrum eine Beschränkung: Wenn Du in einem Automatikwagen gelernt hast, darfst Du keinen Schaltwagen fahren. -