Führerschein ab 17 frage

Also ich mach den Führerschein ab 17 und habe meinen Vater als Begleitperson eintragen lassen. Ich würde gerne mit meiner Mum fahren nur sie hatte vor 4 Jahren ein paar Monate lang den Führerschein nicht und ich dachte dass ich sie nicht eintragen lassen kann. Mein Fahrschullehrer meinte heute zu mir, es würde doch gehen, wenn sie keine punkte in flensburg hat. Jetzt ist die Frage: Stimmt das? und wenn ja, kann ich sie dann beim Straßenverkehrsamt nachtragen lassen? Wieviel würde das Kosten?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1368 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Führerschein ab 17. FRAGE.?

oh man. also :
1. person muss seit 5jahren führerschein haben
2.person muss über 30 sein
3.person darf nich mehr als 3punkte in flensburg haben
man darf so viele begleitpersonen angebn wie man will.auf dem formular was man bekommt sind allerdings nur 3 freie eintrage stellen also MINDESTENS 3 personen man muss pro eingetragene person beim antragstellen 6,40 euro bezahlen
die kosten kenn ich nicht meine schwester hat gerade fühererschein gemacht und bei ihr war es so die begleitperson musste midestens 30 jahre alt sein aber ich glaubeeeeeeeeeeee auch das geht inor dnung doch so sicher bin ich mir nicht
Soweit ich weiss, darf man nur 1 Begleitperson angeben, also müsstest du es sowieso ändern lassen, und die Kosten sind nur normale Gebühren, wenn man was beglaubigt haben möchte. Ist meist zwichen 20.-bis 40.-€.Und der Fahrlehrer wird sich schon auskennen.
Also bei uns darf man so viele Personen eintragen lassen wie man möchte, jeder Eintrag kostet hier 6,00 €.

Frage zum führerschein ab 17

hm ok, ist eigentlich logisch
aber wie genau ist das jetzt mit dem alkohol? für fahranfänger gilt ja die 0 promille grenze. die gilt aber nicht für über 21jährige die aus der probezeit raus sind.
darf die begleitperson trotzdem kein alkohol im blut haben?
Nein. Die Begleitperson muss nüchtern, drogenfrei usw sein. Genau so wie der Fahrer selbst
Jetzt mal angenommen du als Lenker bist krank: theoretisch kann dir die Polizei nix machen, es sei den du bist wirklich extrem fahr-unfähig. Wenn also deine Begleitperson Schnupfen mit ein bisschen Fieber hat, dann sollte das nicht so schlimm sein. Aber am besten ist natürlich, wenn sie voll fahrfähig ist. Zu deiner Sicherheit, er/sie soll ja aufpassen
nein. Die Begleitperson muss mindestens 30 jahre alt sein und schon mindestens den Führerschein für 5 Jahre in Besitz haben.
Falls die Begleitperson Fahruntüchtig ist, darf sie nicht als Begleitperson eingetragen werden!
Auch wenn die Begleitperson Alkohol konsumiert hat darfst du das Auto nicht fahren
wenn du 18 bist, ist es egal, ob deine Begleitperson etwas trinkt wenn du am Steuer bist oder nichtoder ob sie sonst noch i-wie andersweitig eingeschränkt ist. Besser gesagt: Mit 18 brauchst du keine Begleitperson mehr.
ja das ist mir auch klar, die frage bezeiht sich ja auch auf den führerschein ab 17
ich meine, was für eine promillegrenze gilt für die begleitperson, wenn ich 17 wäre?
nein, dann nicht.
die person soll ja notfalls eingreifen können.
Nein. Die Begleitperson muss im Notfall selbst fahrtüchtig sein, um eingreifen zu können, fals es Probleme gibt. Bei einer leichten Krankheit, die den Begleiter nur leicht einschränkt darfst du das Auto fahren.
Der Lenker darf die für sein Alter festgelegte Promillegrenze nicht überschreiten, da er bis zu dieser als fahrtüchtig eingestuft wird und reagieren kann, falls etwas schief geht.