Fälschlich ladendiebstahls rechtsanwaltspost zahlen aufgefordert was
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Fälschlich wegen eines Ladendiebstahls Rechtsanwaltspost zum Zahlen aufgefordert - was nun?
Schlecht, das du was unterschrieben hat! Aber:
Wieviele waren der Ladendetektiv? Also, hat er noch Zeugen? Ihr wart ja wohl zu mehreren. Damit stände seine Aussage gegen eure.
Dem Rechtsanwalt eine Widerspruch zukommne lassen: Ich widerspreche der Rechmäßigkeit der Forderung. Grund
Wichtig! Hat der Dedektiv euch angefasst? irgendwie genötigt, bedroht oder sonstwas gemacht? ZEIGT IHN AN! WEenn er euch tatsächlich körperich ins Verhörzimmer hezerrt hat, war das eine Freiheitsberaubung!
Und je, eure Freund hat die Gebühr bezahlt, es kann nicht sein, dass diese Gebühr für eine Diebstahl mehrfach gezahlt wird. Auch das DEUTLICH beim Widerspruch anmerken.
Abwarten, NICHT zahlen! Der Supermarkt muss seinen Anspruch notfalls per Gericht durchdrücken. Das ist zwa unangenehm, aber wenn der Fall so gelaufen ist, wie du schilderst, werden sie nicht damit durchkommen.
Oh ja, du solltest deine Erklärung schriftlich wiedrrufen, unter der Anmerkungs, das dieses Eingeständis unter Druck und unter Vorspeilung falscher Tatsachen zustande gekommne ist. Schriftlich, per Einschreiben,
Also, ich würd den Dedektiv uf jeden Fall anzeigen. Geh zur Poizei, die werden dir schon sagen, ob es Sinn macht, und WAS er sich zuschulde jhat kommne lassen. Wenn der supermarkt Stress haben will, würde ich ihm den geben.
Da hilft nur zum Anwalt zu gehen. Für ohne Einkommen gibt es Beratungsscheine beim Amtsgericht.
Einffach Widerspruch gegen diese Zahlungsaufforderung einlegen.
Du schreibst Du seist unschuldig,
hast jedoch Deine Schuld dem Ladendetektiv eingestanden,
also was nun?
Oha.
Also: unterschreibe so etwas nie wieder. Das musst du dir merken.
Weiter, wenn noch mal sowas vorkommen sollte, jemand will deine Personalien - sagen wir in nem Einkaufsladen oder in deine Taschen gucken, sofort nein sagen, drauf bestehen, dass die Polizei eingeschaltet wird.
Selbst wenn man dann was "verbrochen" hätte.
Du hast ne Durchschrift erhalten, von dem, was du unterschrieben hast?
Lies dir dann noch mal durch, WAS du unterschrieben hast.
Lass dich beraten, von nem Anwalt.
Vorher keine Antwort an den Anwalt und auch keine Überweisung an diese Anwaltskanzlei schicken.
Nein, ich habe nicht einmal eine Durchschrift erhalten.
DAs dachte ich mir schon. Ist so ne Taktik von denen.
Auf keinen Fall irgendwie Einspruch gegen so ne Zahlungsaufforderung erheben. Das ist NUR ein Brief von einem Anwalt.
Behalte ihn, nimm den mit, falls du den Beratungsschein zum Anwalt hast.
So schnell wie möglich die Rechtsauskunft einholen.
Zu deiner "Sache" noch dies, das erklärt auch schon einiges - ist von nem Anwalt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/ladendiebstahl-__f88799.html
Dann lies das mal intensiv durch, notfalls mehrmals - ist halt Juristen-Deutsch, is für Laien immer schwerer verständlich:
anerkenntnis unter Verstoß gegen die guten Sitten erlangt, daher nichtig nach § 138 BGB. Selbst monatelanges Stehlen rechtfertigt ein solches Schuldanerkenntnis niNotarielles Schuldanerkenntnis unter Verstoß gegen die guten Sitten erlangt, daher nichtig nach § 138 BGB. Selbst monatelanges Stehlen rechtfertigt ein solches Schuldanerkenntnis nicht! - Rechtsanwälte Kotz
Und das ist auch sehr interessant, ist das gleiche thema - besonders: Schuldanerkenntnis:
ladendiebstahl - Strafrecht / Strafprozeßrecht - JuraForum.de