Fällt kauf gewerbeimmobilie mehrwertsteuer gewerblich genutzt wird

Bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstückserwerben dieser Art gibt es aber eine Sonderregelung: Nicht der Verkäufer des Grundstücks muss die USt abführen, sondern der Erwerbe hat hier die USt an das FA zu entrichten. Deswegen ist es auch wichtig, dass darauf zu achten ist, dass im Kaufvertrag nur der Netto-Betrag aufgeführt wird. Siehe § 13b Nr. 3 UStG. Aber der Erwerber kann dann die von ihm entrichtet USt gleichzeitig als Vorsteuer nach § 15 UStG. Das klingt jetzt ein bisschen komisch, dass man gleichzeitig die USt geltend machen muss, aber auch gleichzeitig denselben Betrag als Vorsteuer geltend machen kann. ist aber nunmal so vom Gesetzgeber gemacht.

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Fällt bei Kauf einer Gewerbeimmobilie Mehrwertsteuer an, wenn diese weiterhin gewerblich genutzt wird?