Fährt
Hi ,
Kann mir jemand sagen, welche Strafe ich zu erwarten habe wenn ich mit Klasse M mit meinem Roller angehalten werde, obwohl ich nur 50km/h fahren, aber 70 theoretisch möglich wären? Mein Roller ist Baujahr 1996 und so weit ich weiß sind noch alle Drosseln drinne und es handelt sich bis auf den Auspuff um original Teile
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Führerschein auf Probe + Roller fährt 70 = Welche Strafe?
Bei ersten mal denke ich kommst du noch mit einer Geldstrafe, evtl wenigen Punkten davon. Solltest du allerdings ein zweites mal auffallen wird dir der Führerschein für min. 4 Wochen entzogen.
.und Verlängerung der Probezeit schon beim ersten Mal.
Fahren ohne gültigen Führerschein ist ein sog. A-Verstoß, der sofort eine Sanktion nach sich zieht:
Beim ersten mal, wie schon von M800 und Flitsche 22 beschrieben, eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Dazu kommt zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Beim zweiten Mal erfolgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung.
Ja, und beim Dritten mal hieße es dann: "goodbye Führerschein"
Ich würde an deiner Stelle den Roller so verändern , daß er die 50 km/h nicht mehr nennenswert überschreitet
Wie gesagt ich glaube der fährt standartmäßig so schnell, da alle drosseln dinne sind. Ich werd mal in ner Werkstatt anrufen
Für welche Sehenswürdigkeit fährt man nach Hameln?
Wegen der mittelalterlichen Bauten, unter anderem das Rattenfänger-Haus.
Auch die alte Wesermühle ist eine Reise wert
Fällt ein Katana unter das Waffengesetz, wenn man es in der Öffentlichkeit mit führt?
Ja
"
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
– nicht zweiseitig geschliffen ist und
– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden ;
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen ;
"
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s1
3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
* Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.
Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."
"4. Führen eines Messers
Eine genaue Bestimmung, was unter dem Begriff „Führen eines Messers“ zu verstehen ist, findet man im Waffengesetz nicht. Lediglich aus der Definition des „Führens einer Waffe“ könnte man hier logische Rückschlüsse ziehen.
In WaffG Anlage 1 Begriffsbestimmungen, Abschnitt 2, Waffenrechtliche Begriffe wird das Führen einer Waffe wie folgt definiert:
„Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.“
Anschaulich erklärt bedeutet dies, dass ein Messer immer dann geführt wird, wenn es außer Haus griffbereit bei sich getragen wird, so dass es im Bedarfsfall mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden kann. Konkret trifft dies beispielsweise zu, wenn man das Messer
* in einer Hosentasche oder in anderen Tasche in oder an der Kleidung trägt
* in einem Etui oder einer Scheide am Gürtel trägt
* mittels eines Tragesystems zugriffsbereit am Körper trägt, wobei es keine Rolle spielt, ob das Messer verdeckt oder sichtbar getragen wird
Im Regelfall sollte es daher zu keinen Problemen kommen, wenn man ein Messer so bei sich trägt, dass es nicht mit wenigen Handgriffen erreichbar ist.
Allerdings macht der Gesetzgeber noch weitergehende Vorschriften zum Transport eines des Führungsverbotes unterliegenden Messers.
4.1 Transport in einem verschlossenen Behältnis
Laut Gesetzgeber gilt das Verbot des Führens eines Messers nicht beim Transport in einem „verschlossenen Behältnis“.
Das verschlossene Behältnis muss jedoch durch ein Schloss gesichert sein. Das dürfte bei einer Katana nicht einfach sein.
Auch transportiert die Deutsche Bahn keine Waffen - nicht mal als Pakete
Ist wirklich ein Problem mit dem neuen Zusatz.
Hausfrauen, die vom Supermarkt ein zu langes Messer nach Hause tragen, dürften dies nicht in einer Plastictüte.
Sogar ein LKA raufte sich die Haare, als einem Rettungssanitäter das Rescue Tool von Victorinox konfisziert wurde. Nun ist die Sache beim Gericht.
warum genau willst du das mit dir herumführen?
ich glaube das verstößt gegen das waffengesetz
Es geht nicht um mich, aber meine Freundin möchte zu ihrem Freund fahren mit dem Zug und will zu ihm ziehen und da sie kein Auto hat, kommt der Rest per Hermes, aber solche kleine Sachen will sie mit dem Zug mitnehmen.
MUSS das in die Tasche oder wenn kein Platz ist, kann sie das unter der Jacke wenigstens so weit mitnehmen und im Zug am Fenster neben sich stellen, nicht in den Gang gerichtet, oder ist das strafbar?
Es ist verboten. Nicht bei sich tragen, am besten im Gepäck.
Katanas haben weit längere Klingen als 12 cm. Somit ist der zugriffbereite Transport nach WaffGes. vom 1.4.2008 in Deutschland verboten. Ob die Klinge scharf ist - und wie scharf - ist unerheblich.
Dazu kommt, dass die Deutsche Bahn generell keine Waffen befördert. Steht in den AGBs. Auch Sportschützen oder Polizisten dürfen nicht mit der Bahn fahren, wen sie ihre Waffe - sogar ohne Munition - dabeihaben.
Genau! Deswegen habe ich gestern einen gepanzerten Transporter gemietet, als ich mir bei IKEA ein Brotmesser mit einer Klingenlänge von 20cm gekauft habe.
Führt zu viel Zucker bei Kindern tatsächlich zu einem "Zuckerrausch"?
Hab endlich die Quelle gefunden, wo ich das gelesen hab!
"Die Empfindlichkeit von Kindern gegen alkoholverwandte Stoffe ist so groß, daß schon ein Eßlöffel Zucker, dem "kleinen Bruder" des Alkohols, ähnliche Wirkung entfaltet, wie ein kleines Glas Wein bei einem Erwachsenen. Dieses Glas Wein wäre für ein Kleinkind bereits tödlich."
Quelle:Domain registrieren - Domain günstig und einfach registrieren
Ja, sie drehen auf wie ein rotes Moped!Erfahrungswerte, mein Sohn hat ADHS.
Endschuldige das ich einfach mal „dazwischenfrage“
Ich habe einen Bekanten, der mir erzählte das Kinder mit ADHS, wenn sie gerade mal sehr aufdrehen und dann ein Glas Cola trinken etwas „runter“ kommen, stimmt das denn?– Cola ist ja auch sehr Zuckerhaltig.
Nichts für ungut SvenO
Also mein Sohn nicht!
Er nimmt sehr wenig Zucker zu sich! und das ist auch gut so.
Ich bin selbst ein Kind aber wenn ich zu viel Zucker zu mir nimm dann muss ich springen und mich einfach bewegen.Das stimmt zwar aber das kommt nur bei größeren Mengen Zucker.
Hallo Krumel
Also wenn unsere Kleine beim Naschen über die strenge schlägt, kann man schon eine gewisse Überdrehtheit feststellen. Vielleicht nicht immer, aber es kommt vor. Das ist auch ein Grund warum bei uns nicht übermäßig Süßigkeiten gefuttert werden. Jetzt zu den Feiertagen werden da aber schon mal beide Augen zugedrückt