Fundbüro beginnt frist
nach § 973 BGB wird der Finder einer Sache sechs Monate nach dem Anzeigen beim Fundbüro neuer Eigentümer, muss aber eventuell nach § 978 und § 818 noch drei weitere Jahre lang eventuell den Alt-Eigentümer entschädigen.
Nun meine beiden Fragen:
a2 Die drei Jahre der Entschädigung beginnen dann auch erst am 01.01. eines Jahres und erstrecken sich dann über drei Jahre oder?
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