Freundin ist aus kirche ausgetreten möchte freund katholisch katholischen heiraten geht

Ich weiß, es gab schonmal so eine ähnliche Frage, aber ich hab die Antwort nicht ganz verstanden, sie war nicht so eindeutig.

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Eine Freundin von mir ist aus der Kirche ausgetreten und möchte nun ihren Freund, der katholisch ist, in der katholischen Kirche heiraten, geht das?

für die Kommentare und Antworten, allerdings bezogen die sich immer auf die evangelische Kirche, verhält sich das ganze denn in der katholischen Kirche genauso?
Nein, warum sollte sie das auch?
Wegen der Show?
Wenn Sie trotzdem in der Kirche heiraten will, weil sie etwa nur "ausgetreten" ist, um die Kirchensteuer zu sparen, so kann sie die Kirchensteuer nachzahlen und wieder kirchlich heiraten.
Die Familie der Kirche entläßt niemanden.
http://www.muenchen-evangelisch.de/glaube/austritt.html
In http://www.hochzeit-sr.de/Kirche.html findet sich folgende Antwort:
"Kann man auch kirchlich heiraten, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?
Gerne sieht man das natürlich nicht, aber es gibt heute die Möglichkeit, trotz Austritt den kirchlichen Segen für die Ehe zu bekommen. Die Katholiken haben dafür eigentlich ein generelles Trauverbot. Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem betreffenden Pfarrer, in dem vor allem
besprochen wird, ob der Ausgetretene gewillt ist, seine Kinder später christlich zu erziehen, kann
aber eine entsprechende Genehmigung vom Bischof eingeholt werden. Evangelische brauchen
nur eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Pfarramt."
Sofern die ausgetretene Partnerin vorher katholisch war, erklärt sich dies nach dem Codex Iuris Canonici - dem Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche - daraus, dass der Austritt als Abfall vom Glauben angesehen wird. Hierzu gibt es folgende Regelung:
Can. 1071 — § 1. Abgesehen vom Notfall darf niemand ohne Erlaubnis des Ortsordinarius assistieren:
4° bei der Eheschließung dessen, der offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen ist;
§ 2. Der Ortsordinarius darf die Erlaubnis zur Assistenz bei der Eheschließung eines offenkundig vom katholischen Glauben Abgefallenen nur geben, wenn die Vorschriften des can. 1125 sinngemäß erfüllt sind.
Can. 1125 lautet:
Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden; Mit anderen Worten: Die Kinder müssen katholisch erzogen werden, dann wird der Bischof vermutlich zustimmen.
Für den Fall, dass die ausgetretene Partnerin zuvor evangelisch war, kann ich im Moment keine passende Regelung im CIC finden. Ich nehme aber an, dass dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sofern die "kirchliche Autorität" zustimmt.
Wenn Du in weiss Heiraten möchtest, musst Du Getauft und Konfermiert sein, zudem Kirchensteuern Zahlen. Meines Wissens müsste sie erst wieder in die Kirche eintreten.
Es mag aber auch an der Kulanz des Pfarrers liegen, wobei ich glaube das die Katholiken sehr streng mit den Bekenntnissen sind.
Evangelisch Heiraten ohne Konfession? - wer-weiss-was.de die Experten- und Ratgeber-Community
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