Fremde post lesen

Hallo ihr Lieben, ich hab mal wieder eine Frage, die mit einem kleinen Problem verbunden ist. Wenn ich Post bekomme, von Banken u. ä., öffnet meine Mutter die Briefe immer und liest sie, obwohl sie an mich adressiert sind. Ich konfrontiere sie meist damit, dass es meine Briefe sind und sie das Briefgeheimnis verletzt, dann kommentiert sie das immer, dass sie das dürfte, da ich noch minderjährig bin und sie meine Erziehungsberechtigte ist. Stimmt das, darf sie das oder steht das Lesen und Öffnen der an mir adressierten Briefe nur mir zu?

6 Antworten zur Frage

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Fremde Post lesen?

Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall sondern weist generell auf folgenden Sachverhalt hin.
Im Einzelfall ist das natürlich abhängig vom Alter.
"§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
.
1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an."
BGB - Einzelnorm
"Die Vermögensverwaltung erstreckt sich nicht auf das Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt oder welches ihm unter Lebenden unentgeltlich zugewendet wird, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, das der Erwerb von der Verwaltung durch den Sorgerechtsinhaber ausgeschlossen sein soll. Zu diesem Vermögen gehört auch dasjenigen, was das Kind auf Grund eines Recht oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Vermögen gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf dieses Vermögen bezieht. Der Erblasser oder der Dritte können auch bestimmen, dass die Verwaltung nur einem Elternteil obliegen soll; er kann dem Sorgerechtsinhaber auch bestimmte Anordnungen erteilen, welche er bei der Verwaltung des dem Kinde zugewendeten Vermögen zu beobachten hat. Über ein Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt hat der Sorgerechtsinhaber eine Vermögensverzeichnis zu führen und beim Familiengericht einzureichen, es sei denn, dass das erworbene Vermögen 15.000 € nicht übersteigt oder der Erblasser eine abweichende Anordnung getroffen hat."
Sorgerecht – Wikipedia
Man muß das jetzt hier so allgemein halten, da ein Nichtjurist keine spezielle Rechtsberatung vornehmen darf.
Konkret heißt das, daß die Erziehungsberechtigten ein Kind so erziehen sollen, daß es Schritt für Schritt selbständig wird und eigenverantwortlich handeln kann.
Sprich, handelt das Kind vernünftig, dann kann man ihm eine höhere Eigenständigkeit einräumen, als einen unvernünftigen Kind.
Du mußt also den Dialog suchen und nicht die Konfrontation. Das kann z.B. bedeuten, daß man im ersten Schritt vereinbart, daß Du den Brief von der Bank öffnest und ihn dann deiner Mutter zeigst.
Das bedeutet im zweiten Schritt, daß Du entscheidest, was persönliche Briefe sind, die Du ihr nicht zeigen mußt und was Briefe sind, die ihr einen Einblick in Dein finanzielles Verhalten ermöglichen.
Erkennt sie, daß Dein finanzielles Verhalten dauerhaft ok ist, dann wird sie auch nur noch ab und zu einen Einblick in Deine finanziellen Verhältnisse vornehmen.
So wird man langsam selbständig.
Der zweite Teil bedeutet folgendes.
Falls jemand Geld vererbt, dann kann er bestimmen, daß dieses Vermögen nicht unter das Sorgerecht fällt, sprich ein Opa kann bestimmen, daß die Mutter nicht über das Geld verfügen darf.
Auf jeden Fall müssen aber die Eltern, wenn Sie ein Erbe ihres Kindes verwalten, ein Vermögensverzeichnis führen, falls es 15.000 € übersteigt.
Dazu ist es natürlich ratsam, dem Kind einen Einblick in das VErmögensverzeichnis zu gewähren.
Nachdem das Rechtliche ja schon gesagt worden ist, noch ein Rat zum Umgang mit Deiner Mutter. Ich würde ihr auf jeden Fall sagen, dass Dein Vertrauen zu ihr nachhaltig gestört ist! Du solltest ihr das schon deutlich machen, was Du davon hältst! Denn das ist ein ganz klarer Vertrauensbruch in meinen Augen. Meine Mutter hat auch Briefe von mir gelesen und das habe ich ihr bis heute, 15 Jahre später, nicht verziehen. Deshalb bin ich auch schon sehr früh von zu Hause ausgezogen, da ich dieses rumschnüffeln nicht mehr ertragen habe.
Nein, das darf sie nicht.
Wenn du ihr eins auswischen willst, richte dir ein Postfach ein und lass deine Post dorthin schicken, dann kann sie deine Post nicht ungewollt lesen.
Wo sie allerdings ein ganz klein bisschen recht hat, ist wenn du Post von der Bank kommt und die bieten dir da irgendwas an und du willst das annehmen, muss sie oft eh zustimmen und du würdest im Endeffekt eh damit zu ihr kommen.
So lange sie persönlichere Briefe an dich nicht öffnet, würde ich dem ganzen gelassen gegenüberstehen.
Tathandlung
Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes , das Kenntnisverschaffen durch technischer Mittel und das Öffnen eines Behältnisses zur Kenntnisverschaffung sein.
Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z.B. aus der Organisation des Empfängers ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften , oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers.
Verletzung des Briefgeheimnisses – Wikipedia
So sthet es bei Wikipedia, die Formulierung "kann" ist hier recht undeutlich.
Ich bin gerade beim Weiterrecharchieren, bisher habe ich nur Indizien gefunden, so zum Beispiel eine Seite über Jugendbetreueung bei der angegeben ist das der Jugendbetreur mit Ausdrücklicher Anweisung des Erziehungsberechtigten einen Brief öffnen darf.
Ich Forsche mal weiter nach.
ALso ich hab nocheinmal eine Quelle die Ausdrücklich sagt das es Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht erlaubt ist.
mit dem Wikipedia Artikel und dennen, in der Zeit während ich meine Antwort verfasst habe, verfassten Antworten sollte dann insgesamt doch klar sein das deine Mutter durchaus solche Briefe öffnen darf.
http://www.sekretaerinnen.de/korrespondenz/07995.html
Die feine Art ist es natürlich nicht und ich Persönlich würde nocheinmal versuchen mit ihr darüber zu Reden, allerdings weiß ich auhc nicht wie Verantwortungsbewusst du in solchen Dingen bist.
Kannst Du mir bitte mal Deine Bewertung hier erläutern, das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Vor allen Dingen, dass Nachfolgende meine Dinge kopieren und falsche Antworten als hilfreich bewertet werden?
Kopfschüttel