Freiwillig geschlossener psychiatrie

Wenn man dort sich freiwillig einweisen lässt wegen Selbstgefährdung, kann man jederzeit definitiv raus, oder kann man dazu gezwungen werden da zu bleiben? Wenn nämlich der Arzt fragt ob man sich was antut, kann man das ja einfach verneinen. Mich interessiert eben nur unter welchen Umständen du da nicht mehr raus kommst.

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Freiwillig in geschlossener Psychiatrie

Wenn Du da hinein willst und auch hinein kommst, muss das schon mal der einweisende Arzt anhand einer Diagnose begründen. So einfach geht das nämlich nicht.
Bist Du erst einmal drinne wirst Du von der ersten Sekunde an beobachtet. Aber das passiert mit jedem, unabhängig vom Krankheitsbild.
Und dann werden mit Dir Gespräche geführt. Da darfst und musst Du über das reden was Dich belastet, was deiner Seele weh tut und warum du dieses und jenes tust. Und dann wird viel unternommen - z.B. malen nach Aufgabenstellung bzw Themenvorgabe, Sport wandern, Musik hören und machen, singen usw.
Und aus allem was Du und wie Du da was und wie machst können die Ärzte und Psychologen und das andere psychologisch geschulte Personal analysieren, wie es wirklich um Dich steht.
Wenn Du dann irgend mal dann hingehst und sagst, Du willst nicht mehr wird mit Dir über Deine Gründe gesprochen.
Und dann werden die Verantwortlichen entscheiden, ob es evtl. andere Möglichkeiten gibt, Dir weiter zu helfen - insofern es denen nötig erscheint. Z.B. Wechsel von der geschlossenen Psychiatrie in die Tagesklinik. Da kommst Du morgens in die Klinik und gehst abends wieder nach Hause. Oder es wird eine erforderliche Therapie ambulant mit Hilfe eines Psychologen weiter geführt.
Es kann aber auch passieren, daß man ganz und gar nicht der Meinung ist Dich entlassen zu können. Dann wird das Gesprächsangebot erhöht und evtl. die Medikamentenverordnung verändert.
Und wenn Du dann trotzdem nicht Deine dortige Therapie weiter führen willst, musst Du unterschreiben, daß Du die Einrichtung von jeder Haftung entbindest und auf eigenen Wunsch die Therapie abbrichst.
Das würde ich Dir aber nie und nimmer empfehlen. Ist die Seele einmal so krank, daß unbedingt was getan werden muss, sollte man die Chance des geholfen werdens nutzen und nicht mittendrin aufhören. DU leidest ewig lange weiter und es wird ewig lange eine lästige Belastung bleiben.
So ist es.
Eine wohltuend kompetente Antwort.
Wenn du "freiwillig" kommst, hast du auch jederzeit Ausgang
Nicht überall gleich
Es gibt einen Fall in Amerika, da hatten sich 3 Psychiater probehalber in psychiatrische Kliniken eingewiesen und hatten grösste Mühe, wieder raus zu kommen, es dauerte Monate und in einem Fall Jahre, bis einer wieder raus kam.
Wenn Du eintrittst gibst Du die Verantwortung ab
Das klingt interessant. Hast du dazu einen Zeitungsartikel im Internet oder so?
Es geht ja aber sicher um den deutschsprachigen Raum.
und da sind die Rechtsprechungen völlig andere als in den USA.
Es geht nicht zunächst um Recht sondern um Medizin
Inwieweit medizinische Verordnungen rechtlich aufgehoben werden können wäre eine andere sehr interessante Frage.
Einen Zeitungsartikel habe ich nicht dazu, als es passiert ist hat das Internet noch nicht existiert.
Man könnte natürlich einen Bericht suchen (habe ich auch, ging mir aber zu lange
Die Frage zielt darauf ab, ob man gezwungen werden kann.etc.
Die tangiert massiv die juristische Seite.
Wer vweiß, was die Psychologen getan haben, um erst mal da rein zu kommen. Vieleicht war das dann doch etwas sehr über dem Limit?
Klar tut sie das.
Recht und Medizin überkreuzen sich an allen Ecken und wenn man freiwillig in die Psychiatrie geht, entscheidet das behandelnde Personal, wann man wieder raus kann. Immerhin verdienen sie auch daran.
Man kann aber auch rausgeschmissen werden, wenn das Personal den Eindruck hat, man wolle nur Ferien machen in der Klinik auf Kosten der Krankenkasse
Wer macht denn bitte sowas? Also man geht da rein wenn man Ängste hat und so. Aber niemand geht da rein um Urlaub zu machen oder? Also das wäre ziemlich bekloppt.
Etwas bekloppt muss man schon sein, sonst nehmen die einen gar nicht auf, oder man braucht einen Arzt, der einen einweist, das geht auch — grosse Frage, wie man wieder raus kommt — Das war aber schon 1950 ca. wie es heute ist, kann ich nicht sagen.
Aber man geht ja auch nicht freiwillig in den Knast
Du kommst nicht "nicht mehr raus".
Aber in dem Moment, in welchem Du Dich freiwillig dorthin begibst,
legst Du ja alle Entscheidungen darüber, ob und inwieweit Du Freigang bekommst bzw. ganz entlassen wirst, in die alleinige Verantwortung der Mediziner.
Aber dies hat nichts mit der Freiwilligkeit zu tun.
Denn auch gegen Deinen Willen kannst Du "von draußen" per Beschluss in die Geschlossene verbracht werden.
Aber wenn du Freiwillig drin bist. Müsste dann erst ein Richter bestimmen dass du nicht mehr raus darfst, oder darf das Klinikpersonal das auch entscheiden?
2-3 Tage geht's auch erst mal ohne richterliche Verfügung.
Der Richter wird dann ohnehin den Ratschlägen der Ärzte folgen.
Die Freiwilligkeit schützt nicht davor, dass Du drinbehalten- bzw. dahin verfrachtet wirst.
Aber keine Sorge - die Staionen sind i.d.R. latent überfüllt
Insofern behalten die Niemanden länger als unbedingt nötig drin.
Und:
Geschlossene heißt ja, außer in gaaanz seltenen Fällen, nicht, dass Du fixiert wirst.
I.d.R. kannst Du Dich innerhalb der Station völlig frei bewegen.
Du kannst dich da nicht so einfach selbst entlassen wie z.Bsp. im Krankenhaus.Das Schreiben vom Richter haben die recht fix.
Du musst da schon mindestens einmal durch eine Gesprächsrunde mit 3 Ärzten.
Nur keine Ungeduld oder Nervosität zeigen. Keine dummen Gründe weswegen du heim willst erfinden.
Frag nach einer Möglichkeit zu Geprächskreisen.
Meines Wissens nach kommen nur die nicht wieder raus, die wegen krimineller Delikte eine Zwangseinweisung bekommen haben. Und diese Zwangseinweisung kann dann auch nur ein Richter wieder aufheben. Dieser hört natürlich auf die Ärzte und Gutachter.
Amerika sollte man nicht als Vorbild nehmen.Da ist eh alles anders.
Oder jene, die Gefahr für sich selber darstellen