Freiwille kranken pflegeversicherung erwerbslosen

Max ist 27 Jahre alt und Erwerbslos, ABER nicht als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Da es sich nur um einen Zeitraum von zwei Monaten handelt und HARTZ VI greifen würde, lebt Max in diesen zwei Monaten von Ersparnissen. Er muss sich aber trotzdem versichern, und zwar freiwillig in seiner Krankenversicherung. Richtig oder Falsch? Wonach wird jetzt der freiwillige Beitrag bestimmt, wenn kein monatliches Einkomme vorliegt?

Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1589 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Freiwille Kranken- und Pflegeversicherung bei Erwerbslosen?

Seit in Kraft treten der Gesundheitsreform muss sich Max in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern, wenn er da auch zuletzt versichert war.
War er privat oder gar nicht versichert, dann kann er sich ab dem 1.7.07 in der privaten KV versichern.
Der Tarif für Erwerbslose beträgt in der gesetzlichen KV zur Zeit ca. 130 Euro, je nach Kasse. Es wird dabei eine Beitragsbemessungsgrundlage von etwas über 800 monatlich unterstellt. Davon wird der Beitragssatz plus Pflegeversicherung erhoben.
Max könnte HARTZ IV beaantragen, wenn sein Vermögen nicht über 4800 Euro liegt. Andere Anspruchsvoraussetzungen unterstelle ich als gegeben.
Dann bräuchte er seine Ersparnisse nicht anzutasten und wäre über die ARGE krankenversichert.