Freier tag abschlußprüfung

Für den Tag vor der schriftilichen Abschlußprüfung soll ein Azubi freigestellt werden. Wo kann man das nachlesen?

6 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1703 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Freier Tag vor der Abschlußprüfung?

Im Ausbildungsvertrag steht nichts drin.
Diese Frage wird sogar als Prüfungsfrage verwendet und mit ja beantwortet, daher die Frage wo es steht.
Wenn dann steht es in Deinem Ausbildungsvertrag.
Nur der Sachverhalt - freier Tag - trifft gar nicht zu:
Der Betrieb ist lediglich verpflichtet, Dich für die Dauer der Prüfung von der Arbeit freizustellen.
Im übrigen sind Soll-Regelungen nicht bindend.
Das Beste wird es sein, Du sprichst mit Deinem Chef, ob Dir freigegeben werden kann - wegen Aufregung
Das habe ich gefunden:
es für volljährige und minderjährige unterschiedliche regelungen gibt. im jugendarbeitsschutzgesetz, dass nur für minderjährige gilt, ist festgelegt, das azubis an dem tag vor der schriftlichen abschlussprüfung bezahlt freigestellt werden müssen. das gilt aber nicht für dich, da du schon volljährig bist.
jetzt kann es nur noch sein, dass ein tarifvertrag oder eine betriebsvereinbarung etwas dazu regeln. da müsstest du mal bei deiner gewerkschaft nachfragen:
DGB-Jugend
Du hast nicht direkt auf meine Frage geantwortet. Eine Frage ist kein Sachverhalt. Es ist auch keine Soll- regelung, nur eine Regelung die irgendwo schriftlich festgehalten ist, daher auch die Frage wo.
Aber trotzdem
Für den Tag vor der schriftilichen Abschlußprüfung soll ein Azubi freigestellt werden.
Wenn das kein Sachverhalt ist!
nur eine Regelung die irgendwo schriftlich festgehalten ist.
Das irgendwo ist der AUSBILDUNGSVERTRAG - wenn da nix drin steht, dann gibt es das nicht! IST DAS SO SCHWER ZU KAPIEREN.! Du hast mit deinem Arbeitgeber einen Vertrag und der bestimmt die Spielregeln.
s. a. die Antwort von Kitty108
für das folgende nichthilfreich
Von nichthilfreich hab ich nix geschrieben und es war auch nicht als Angriff gedacht.
Wenn´s so ist wie Du sagtst dann haben einige die im Prüfungsausschuß sitzen unabhängig voneinander gelogen. Ist mir auch egal, wollte nur wissen wo es steht kein Grund angriffslustig zu werden.
Also, soweit ich weiß, wird das von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt. In meinem Betrieb bekam ich einen Tag Sonderurlaub für die schriftliche Prüfung. Das stand aber nicht in meinem Ausbildungsvertrag. Das hab ich so erfragt. Meine Freundin hat keinen Extra-Urlaubstag bekommen.


ausbildung
Verkürzung der Ausbildungszeit

- jeden Fall gehen. Bei einer regulären Ausbildung ist eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren das absolute Minimum. So wurde es von -


lehre
Warum wurde die Genetik LaMarck Lehre nicht anerkannt?

- der Giraffen immer länger werden.alles in allem ist die Lehre des "Vererbens allen möglichens inkl. der Intelligenz" -


azubi
Was antwortet man in einem Vorstellungsgespräch am besten auf die Frage: "Warum möchten …

- Personalchef denn dann hören? Dass Du eine praktische Ausbildung und Tätigkeit dem reinen Schulwissen vorziehen würdest, -- kannst Antworte, dass Du der Meinung bist, man könne heutzutage auch sehr gut ohne Abitur seinen Berufsweg gehen, solange -