Frau ist 71 jahre alt pensionierte beamtin 69 rentner habe anspruch witwenpension

Wie sieht es mit dem Anspruch aus, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Heirat bereits Pensionärin und der Mann auch schon Rentner war? Wie lange müssen sie verheiratet gewesen sein, damit er einen Anspruch auf Witwenpension hat?

3 Antworten zur Frage

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Meine Frau ist 71 Jahre alt und pensionierte Beamtin. Ich bin 69 Jahre alt und Rentner. Habe ich Anspruch auf eine Witwenpension?

Wüsste nicht wie es gehen soll, ohne ein Tod.? Bei einem Todesfall, wenn der überlebende Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes des anderen noch nicht älter als 35 Jahre ist und die Ehe noch keine zehn Jahre gedauert hat, steht nur für den Zeitraum von 30 Monaten eine Witwenpension zu. Dasselbe gilt, wenn die Witwe zwar schon über 35 Jahre alt ist, aber die Ehe erst geschlossen wurde, als der nun Verstorbene bereits in Pension war. Auch dann gibt es Witwenpension nur für die Dauer von 30 Monaten.
War die Witwe zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehemannes über 35 Jahre alt und hat sie ihren Mann erst geheiratet, als dieser schon über 65 war und noch keinen bescheidmäßig zuerkannten Pensionsanspruch hatte, dann bekommt die Witwe ebenfalls nur für 30 Monate eine Witwenpension, außer die Ehe hat länger als zwei Jahre gedauert.
Unbefristete Witwenpension erhält man aber dann, wenn die Ehe bereits länger als drei Jahre gedauert hat und der Altersunterschied nicht größer als 20 Jahre war. Bei einem Altersunterschied bis zu 25 Jahren wird eine Ehedauer von mindestens fünf Jahren gefordert, war der Ehepartner mehr als 25 Jahre älter, ist schließlich die Ehedauer von mindestens zehn Jahren erforderlich.
Der Mann kann sich die höhere Pension aussuchen.
Entweder die - oder die. Aber beide. is nich.
Bei ner Frau siehst komischerweise anders aus.
Sie kassiert die Rente vom verstorbenen Ehemann und noch zusätzlich einen Teil von ihrer eigenen erwirtschafteten Rente zusätzlich.
Warum das so gehandhabt wird entzieht sich leider meiner Kenntnis. :0
Bei Tod des Ehepartners hat der Überlebende Anspruch auf Witwen-/Witwerrente.
Ein Jahr Ehe ist Voraussetzung für eine Rentenzahlung aus Witwer-/Witwenschaft.