Frau gemeinsamen kinder entführt welche rechte habe
7 Antworten zur Frage
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Meine frau hat unsere gemeinsamen kinder entführt,welche rechte habe ich?
gegen die Mutter. Stimmt, wird ja klein geschrieben.
Wenn die Sorgerechtsregelung eindeutig ist, kannst du genau das durchsetzen. Sonst wäre es nicht als "Entführung" zu werten, weil sie ds S-Recht hätte. Du kannst je nach Regelung die Kinder von der Polizei finden lassen.
Wohin entführt? Wann entführt? Warum - hattet ihr Streit?
geht es um einen ausländischen Partner?
Geh zur Polizei und zum Anwalt - anders geht es nicht
Ich wünsche dir viel Glück
Du hast das Recht deine Kinder zu sehn!
Und deshalb solltest du die Polizei einschalten, die können dir auch den Rest erklären.
Mir ist schleierhaft warum so eine Frage hier im Internet gestellt wird.
Weder wird hier juristische Auskunft erteilt, noch ist es der passende Weg Informationen über so einen Sachverhalt einzuholen.
Sollten Sie die Polizei eingeschaltet haben , werden Ihnen die weiteren Schritte sicher erklärt worden sein.
Oh noch ein "Opfer" mein Stiefvater hat meiner Mutter auch den Sohn weggenommen "enführt", meine Mutter ist auch zum Anwalt etc gegangen. Der Stiefvater hat meinen Bruder so aufgehetzt, dass er gesagt hat, dass meine Mutter ihn geschlagen und so hat
ja jetzt wohnt er bei dem Vater. Und meine Mum und mein Bruder haben kein Kontakt.
Also kannse wohl nix machen.
1. Zuerst muss du schauen, wie ihr das Sorgerecht geregelt habt. Wenn ihr ein gemeinsames Sorgerecht habt, kann die Frau die Kinder nicht "entführen", da sie sie jederzeit zu sich holen und mit ihnen wegfahren kann. Das gilt nicht als Entführung. Ich gehe mal davon aus, dass du ihr die Kinder übergeben hast und sie sie nicht wiedergebracht hat. Die Umstände beschreibst du ja nicht näher.
2. Versucher die Mutter zu kontaktieren und frage sie nach ihren Plänen, bis wann hat sie die Kinder, wann bringt sie sie wieder usw.
3. Kontaktiere andere Verwandte, z.b. die Oma, ob die was weiß, erkundige dich in der Nachbarschaft
4. Zu Polizei gehen und melden!
5. Gleich morgen ins Jugendamt gehen und dort n. Die prüfen, ob eine Kinderwohlgefährdung vorliegt und ob oder wie Sorge- und Umgangsrecht weiter gestaltet werden sollen
6. Falls du einen Anwalt hast, dann kontaktiere den!
Viel Glück.
Schade, das Du den Sachverhalt nicht näher beschreibst, so könnte man besser helfen.
Zuerst müßte die Sorgerechts bzw. die Aufenthaltsbestimmungsrechtfrage geklärt sein.
Hast Du das alleinige Sorgerecht und Deine Frau "nur" das Umgangsrecht, solltest Du umgehend die Polizei einschalten.
Hast Du "nur"das Umgangsrecht und Deine Frau enthält Dir die Kinder vor, kann die Polizei nichts machen und Du wendest Dich am besten an einen Anwalt für Familienrecht und ans Jugendamt.
Alles Gute