Fragen versicherungspflicht nach scheidung

ich bin seit dem 15.5.07 geschieden,und mich auf die Aussage einer Angestellten bei der Erziehungsgeldstelle ich sei beitragsfrei während ich Erziehungsgeld beziehe.Nu meldet sich die Krankenkasse und will beiträge für 4 Monate von mir haben ich war bis zur scheidung familienversichert und jetzt habe ich kei einkommen und soll die beiträge nachzahlen.Wenn ich mich nicht auf die aussage der dame verlassen hätte dann hätte ich mich schon früher an die Maßarbeit gewandt die mich ab dem 06.09.07 krankenversichern,hinzu kommt das die Barmer ersatzkasse seit september gewußt haben müssen das ich geschieden bin,weil mei ex Mann ihnen dies mitgeteilt hat die barmer hat es nicht für nötig gehalten mich darauf hinzuweisen,das ich ohne krankenversicherung bin ,weil ich keinen antrag auf freiwillige versicherung gestellt habe,ich habe es nicht gewußt was kann ich tun ,muß ich die ca. 550 euro an die kasse zahlen ich weiß nicht wie ich das geld aufbringen soll,weil ich ein kleines kind habe kann ich im moment nicht arbeiten.Wer kann mir weiter helfen?

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Fragen zur versicherungspflicht nach scheidung

Ist natürlich schade das die Barmer so lang gebraucht hat um von deiner Scheidung zu erfahren oder es zu bearbeiten. Die Aussage von der Elterngeldstelle ist jedoch falsch! Man ist nicht automatisch bei Bezug von Elterngeld beitragsfrei. Nur dann, wenn eine Pflichtversicherung zu Grunde liegt, z.B. eine Beschäftigung oder Arbeitslosengeldbezug etc., so eine Pflichtversicherung besteht jedoch in diesem Falle nicht.
Seit dem 1.4.07 gab es eine Gesetzänderung und zwar die Pflichtversicherung für alle, die sonst nicht versichert wären. Dies regelt der §5 Absatz 1 und Nr 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Eine Versicherung muss also bestehen. Zu beachten ist jedoch, das diese Pflichtversicherung auch eine Antragsversicherung ist. Die Barmer darf die Versicherung und die Beitragserhebung also nur durchführen, wenn ein Antrag von dir/Ihnen vorliegt.Dann ist eine Versicherung durchzuführen und auch Beiträge zu zahlen, da die Versicherung zwar eine Pflicht ist, aber als freiwillige Versicherung durchgeführt wird. Wenn du diese Versicherung beantragt hast und die Beiträge nicht zahlen kannst, wird dein Versicherungsschutz eingeschränkt und du hast nur noch Leistungsanspruch im Notfall, sprich Notfallbehandlung, mehr nicht. Solltest du die Versicherung gar nicht beantragen, muss die Barmer deine Versicherung wegen fehlender Mitwirkung beenden. Bitte beachte jedoch, dass dann weder du noch dein Kind Versicherungsschutz haben. Und zu beachten ist weiterhin: wenn du IRGENDWANN mal einen Antrag auf diese Versicherung nach §5 Abs.1 und Nr13 SGB V stellst, muss die Barmer , dich rückwirkend zum 1.4.2007 versichern und auch die Beiträge nachfordern. Und dabei gibt es keine Verjährung da es eine vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht ist. Es gibt also letztenendes keine wirkliche Wahl dabei.
Sorry das ich dir keine andere Möglichkeit nennen kann.