Fragen mietwohnung

Darf der Vermieter einen Wohnungstürschlüssel behalten? Wenn nein , wie bin ich mir sicher das er keinen hat? Darf ich , ohne es zu sagen , ein neues Schloss einbauen?

8 Antworten zur Frage

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Fragen zur Mietwohnung.

Nein, der darf keinen wohnungsschlüssel von dir behalten.
Bei einem Umzug sollte man immer das Schloß austauschen, das ist immer sicherer.
Klar darfst du dass austauschen.
Nein - auch in Kleingedruckten darf er das nicht.
Hat man so einen Mietvertrag unterschrieben, in dem der Vermieter dann noch reinpinnt: der Vermieter darf den Wohnungsschlüssel behalten - oder gar: muss ihm ein Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden, ist das nichtig.
Er, der Vermieter, hat zwar das Recht auf Zutritt in die Wohnung. Dieses aber nur, wenn er sich 1. mindestens 3 Tage vorher anmeldet und 2. wenn es um Gefahrenabwehr geht; also zum Beispiel bei einem Wasserschaden.
Er kann nicht einfach kommen und gehen, wann er möchte.
Er hat auch nicht das Recht, z. B. einmal im Monat nach dem Rechten zu schauen.
hier heißt es.
.Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten. Überlässt ein Mieter dem Vermieter freiwillig ein Exemplar, darf dieser dennoch nur mit Einwilligung des Bewohners die Wohnung betreten.
Quelle:http://www.mieterbund.de/index.php?id=566
und
hier noch etwas zum Austausch des Schlosses.
.
In den meisten Fällen will ein Mieter in seiner Mietwohnung das Schloss austauschen, weil er nicht alle Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt bekommen hat. Wenn der Vermieter das Einbehalten eines Schlüssels als sein Recht deklariert, darf der Mieter die Kosten für das Austauschen des Schlosses vom Vermieter verlangen.
mehr zu lesen hier:Darf ich in der Mietwohnung das Schloss austauschen?
Da hatte Adele sehr wohl damals Recht so zu handeln in deinem "Delirium".
Liebe Sofia - ich übersetzte: Steve schreibt, dass der Vermieter zwar den Haustürschlüssel einbehalten darf - jedoch keinen Wohnungsschlüssel!
Lieben schönen Freitag wünscht dir Adele
der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten, wird aber gerne praktiziert -
Daher gehört es auch zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache das
Schloß auszutauschen, allerdings das alte - im Eigentum des Vermieters
stehende Schloß plus Schlüssel - aufbewahren, um so den ursprünglichen
Zustand der Wohnung etwa bei einem späteren Auszug, wiederherzustellen-
- irgendwelche berechtigten Interessen des Vermieters die dem Austausch entgegenstehen könnten, sehe ich nicht und die gibt es auch nicht -
- aufgrund der Zulässigkeit des Austausches wäre die auch kein Grund für
eine Kündigung
Der Vermieter darf ohne Einwilligung des Mieters keinen Schlüssel zur Wohnung behalten.
Falls er es doch tut, was sehr wahrscheinlich ist, einfach das Schloss austauschen. Dem Vermieter musst du aber für den Notfall mitteilen, wo sich ein Ersatzschlüssel befindet. Diesen solltest du aber nur jemandem geben, dem du absolut vertraust.
Obwohl der Vermieter kein Recht auf einen Schlüssel hat, kann es sinnvoll sein, wenn er sich mit dem Mieter auf einen Notfallplan einigt – beispielsweise wenn dieser für längere Zeit im Urlaub ist. Hierzu können Vermieter verschiedene Lösungsvorschläge anregen, falls ihre Mieter ihnen den Schlüssel nicht einfach so überlassen möchten:
Schlüssel bei einer Vertrauensperson des Mieters deponieren, die auch der Vermieter kennt:
„Es gehört zur Sorgfaltspflicht des Mieters, den Schlüssel bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn oder Bekannten zu verwahren“, so Kirchhoff.
Vermieter verwahrt den Schlüssel in einem geschlossenen Umschlag:
Ob der Umschlag geöffnet wurde oder nicht, kann der Mieter sehen, wenn bei der Übergabe beide Parteien über die Lasche hinweg unterschreiben oder der Umschlag versiegelt ist“, sagt Kirchhoff.
Natürlich muss der Vermieter einen solchen Schlüssel auf Verlangen des Mieters auch wieder zurückgeben."
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