Fragen frauenrechten

Wann und Wo wurde wurde für die Frauenrechte das erste mal von Wem gekämpft? Wer war Emmeline Pankhurst, wie hat sie gekämpft und was ist mir ihr passiert? Wer waren die "suffragettes"? Wie sehen die Stimmmrechte in verschiedenen Ländern für Frauen aus? Würde mich über ausführlichere Antwort freuen,

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Fragen zu Frauenrechten

Emmeline Pankhurst war eine radikal-feministische Theoretikerin, Suffragette und Frauenrechtlerin.
Quelle & Infos: Emmeline Pankhurst – Wikipedia
Als Suffragetten bezeichnete man Anfang des 20. Jahrhunderts mehr oder weniger organisierte radikale Frauenrechtlerinnen in Großbritannien und den USA , die mit passivem Widerstand, Störungen offizieller Veranstaltungen bis hin zu Hungerstreiks für ein allgemeines Frauenwahlrecht eintraten. Die Suffragettenbewegung wurde überwiegend von Frauen aus dem Bürgertum getragen.
Quelle & Infos: Suffragette – Wikipedia
In der Antike: in Griechenland wurden zwei verschiedene Frauenrechte unterschieden, zum einen die nur den verheirateten Frauen vorbehaltenen Rechte, zum anderen die Rechte der Hetären. In Sparta nahmen sie eine besonders hervorgehobene Stellung als Dame ein. Sie hatte das Verfügungsrecht über ihr eigenes Geld. Mit der spätgriechischen Stoa wurde Emanzipation z. B. in der Bildung sowie in verschiedenen Berufen möglich.
War die antike Frau in Rom auch vom Mann und Hausherren abhängig, genoss sie doch als Vorsteherin des Haushalts und Hausherrin Ansehen und nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil. Im Staatskult nahmen Vestalinnen, Priesterinnen der Göttin Vesta, die allerdings ehelos bleiben mussten, eine geachtete Stellung ein. In der späten Kaiserzeit und gegen Ende des Römischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das politische Leben ausüben oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.
In der Spätantike wurden die Rechte der Frauen durch die Einflüsse des Christentums wieder eingeschränkt.
In der ersten oder „alten“ Frauenbewegung handelte es sich bei den eingeforderten „Frauen“ rechten um die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern. Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für die Frauen forderte, war Olympe de Gouges. Sie verfasste während der Französischen Revolution eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. 1793 wurden die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im gleichen Jahr auf der Guillotine hingerichtet.
Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von Benachteiligungen im Familienrecht. Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche Rechte bekommen wie zuvor der Ehemann und Vater, der im damaligen patriarchalen Recht eine deutlich herausgehobene Stellung besaß. Der zentrale Punkt, an welchem man im damaligen Recht die Rechtsstellung der Frau schlechthin definierte, befand sich damals noch nicht im Verfassungsrecht, sondern im Familienrecht. Die Begründung spezifisch „männlicher“ und „weiblicher“ Rechte erfolgte im älteren Recht nämlich häufig im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen und wurde von dort auf andere Gebiete innerhalb und außerhalb des Familienrechts übertragen. In Deutschland hatten die „Rechtskämpfe“ der Frauenbewegung einen ersten Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen BGB rebellierten. Unter ihnen waren die ersten Juristinnen Deutschlands und der Schweiz , die in dieser Zeit gerade ihr Studium abgeschlossen hatten.
Eine Vorreiterrolle in europäischen Kampf um Frauenrechte hatte Finnland, wenngleich die dortigen Fortschritte in der mitteleuropäischen Diskussion zunächst kaum beachtet wurden. Bereits 1885 wurde hier das patriarchale Ehegüterrecht aufgehoben, und der finnische Ständetag führte die Gütertrennung ein. Damit behielt die Frau auch in der Ehe das Recht auf ihr Vermögen. Wenige Monate vorher hatte die Schriftstellerin Minna Canth das aufsehenerregende Theaterstück „Työmiehen vaimo“ geschrieben. Dort hatte sie geschildert, wie nach altem Ehegüterrecht die Frau eines Trinkers hilflos zusehen musste, wie dieser ihr gesamtes persönliches Vermögen missbräuchlich verschwendete. Auch bei der Gewährung staatsbürgerlicher Frauenrechte machte Finnland den Anfang: 1906 erhielten dort die Frauen als erste in Europa das volle Stimmrecht.
Vielfach vergessen wird heute, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland bis 1977 Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen mussten – zumindest theoretisch laut BGB –, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten. Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen. In Bayern mussten Lehrerinnen noch in den 1950er Jahren ihren Beruf aufgeben, wenn sie heirateten. Und erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 3. Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1. Juli 1958 in Kraft trat, hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten und die Zugewinngemeinschaft wird zum gesetzlichen Güterstand. Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau. In diesem Gesetz von 1957/58 wurden auch zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979 vollständig beseitigt. Erst seit 1977 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe.
Ab den 1980er-Jahren wurde von Feministinnen weltweit immer wieder kritisiert, dass die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vielfach ungenügend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.
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