Frage über bewerbung polizei tücken

Ich musste mal als Zeuge aussagen, weil ich mal etwas beobachtet habe. Meine Freundin meinte aber neulich, dass ihr Bruder auch Polizist werden wollte, aber daran gescheitert ist, da er mal als Zeuge aussagen musste. Ganz erlich, wenn ich als Zeuge nicht ausgesagt hätte, wäre ich das * und sie hätten mich laut dem Polizeihauptkommisar doch dazu gebracht und ich hätte schlechte Karten. Wenn ich freiwillig ausgesagt habe, hätte ich auch schlechte Karten. Ganz schon unfair, wenn man bedenkt, dass ich die ganze Zeit versucht habe nicht in irgendwas hineingezogen zu werden und "clean" zu bleiben, obwohl dass in meiner Stadt fast unmöglich ist! Ich bin sportlich, flexibel, sehr gut in deutsch, mathe und englisch, sportlich und in vielen Vereinen und behersche viele Kapfsportarten. Sollte ich daran scheitern dass ich nur mal was ausgesagt habe, was ich zufällig mal beobachtet habe! Ist das denn Wahr was meine Freudin gesagt hat, oder liegt sie vielleicht doch nicht ganz richtig? Bitte klärt mich auf! :* Danke

10 Antworten zur Frage

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Frage über Bewerbung bei Polizei und Tücken

Hallo Supernova!
also ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Zeugenaussage - welche ja auch gesetzlich verankert ist - ein Stolperstein für eine Polizeikarriere sein soll. So lange du nur als Zeuge und nicht in einer anderen Weise involviert warst.
Aus dem was du geschildert hast, gehe ich eher davon aus, dass der Bruder deiner Freundin eine zumindestens unklare Rolle in dem Fall gespielt hat und er deshalb nicht genommen wurde.
Lagavulin16
Ich kann mir das auch nicht vorstellen, weil du durch deine Aussage der Polizei meiner Meinung nach bei einem Vorfall hilfst und dazu beisteuerst das der Fall gelöst werden kann.
Vermutlich war das nur eine Ausrede und es scheiterte an Unsportlichkeit, schlechten Noten o.ä.
Eine Zeugenaussage ist KEIN Ausschlusskriterium. Es sei denn, er hat nachweislich eine Falschaussage gemacht oder sowas, dann könnte es stimmen.
Was deine Freundin erzählt hat ist quatsch.
Ihr Bruder ist an etwas anderem gescheitert, aber gewiss nicht an einer abgegeben Zeugenaussage.
Im Führungszeugnis werden nur Straftaten erfasst, wie oft du Zeuge gewesen bist tut nichts zur Sache.
Abgesehen davon ist jeder Polizist froh wenn jemand eine detaillierte Zeugenaussage abgeben kann, warum sollte man dies also bestrafen?
hmm denke schon das du noch Polizist werden kannst aber wen du unbedingt einer werden willst kannste in der Schweiz kommen dort suchen sie noch dringend Polizeibeamte und wird auch sehr gut bezahlt
Die Tatsache, dass jemand mal als Zeuge ausgesagt hat, hat keinerlei Einfluss auf seine Einstellungschancen. Anders ist das, wenn man ihm eine Falschaussge nachweist oder eine Aussageverweigerung, um sich nicht selbst zu belasten.
Aber eine korrekte Zeugenaussage ist kein Makel, wird auch nicht in einem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Woher sollten die das denn überhaupt erfahren?
WENN die Aussage deiner Freundin stimmt, dann hat ihr Bruder als Zeuge gelogen oder die Aussage verweigert, um sich nicht selbst zu belasten.
Kampfsportarten zu beherrschen ist aber sicher keine Sache, die die Einstellungschancen erhöhen würde. Die Polizei sucht sicher keine Rambotypen, die sich darin gefallen, mit einer Waffe herum zu laufen.
Deine Freundin erzählt dir völligen Blödsinn. Wahrscheinlich hat ihr Bruder einfach den Test wegen Unvermögens versagt und sucht die Schuld bei anderen als bei sich selbst.
Wenn du Einträge in dein Führungszeugnis hast, wirst du bei der Polizei nicht eingestellt. Das passiert aber nur, wenn du selber straffällig geworden und verurteilt worden bist.
Als Zeuge bist du lediglich deiner Verpflichtung nachgekommen auszusagen. Im Gegensatz zu anderen, die der Meinung sind, dass sie lieber nicht aussagen sollten, weil sie Konsequenzen durch den Täter befürchten oder es eben nicht als ihre staatsbürgerliche Pflicht ansehen als Zeuge auszusagen, hast du dich vollkommen korekt verhalten und das wird dir mit Sicherheit nicht bei einer Einstellung im Polizeidienst im Wege stehen.
Kleine technische Anmerkung am Rande: Wenn die Kollegen von der Polizeischule jeden Bewerber darauf checken wollten, ob sie schon mal bei der Polizei ausgesagt haben, hätten sie verdammt viel zu tun. Nein, das wird nicht gemacht. Man verlässt sich auf die Aussagekraft der Führungszeugnisses, dass du ja als Einstellungsvorrausetzung auf eigene Kosten vorlegen musst.
An deiner Zeugenaussage wird deine Einstellung in den Polizeidienst ganz sicher nicht scheitern. Wäre ja noch schöner, wenn einer seiner Pflicht nahkommt und dafür "bestraft" wird.
Lieber ein * sein, dann hättest du eine Chance
Ich musste mal als Zeuge aussagen" - schon falsch :
- wenn man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistet, hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu befürchten. Es gibt keinerlei Sanktionen, weil keine Pflicht besteht auf irgendeiner Polizeiwache zur Aussage oder Vernehmung zu erscheinen -
diese Pflicht besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht -
also was willst Du dann bei der Polizei
Der Werte Herr hat aber geneint dass wenn es aussage gegen aussage steht, sie um eine aussgae eines zeugen bitten müssen. Dass heiß, auch wenn diese dass nicht wöllten. Si hat er mir das klar gemacht.
Was? Eine Aussage alleine ist kein Hinderungsgrund, nein, das kann nicht stimmen. Nur weil man eine Aussage macht wird man nicht "aktenkundig", man hat ja nichts begangen!
Falls dein Kollege damals aber etwas mit der Sache zu tun gehabt haben und deshalb eine Aussage machen sollte, dann ist das schon gut möglich, dass er stratrechtlich in Erscheinung getreten ist.


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