Frage zivilcourage aus sicht versicherung

Ich habe eben einen Artikel gelesen, in der eine Frau einer anderen Frau zu Hilfe kam, als deren Hund sie angefallen und mehrfach gebissen hat. Die zu Hilfe eilende Frau wurde dabei auch mehrfach gebissen und die Kleidung beschädigt. Wie sieht in so einer Situation die versicherungsrechtliche Situation aus? Ich kann mir gut vorstellen, daß eine Versicherung dann sagt, daß man selbst schuld hat, weil man sich ja selbst bewust in Gefahr begeben hat. Warum diese Frage: Wir alle wissen, daß vor kurzen eine junge Frau zu Tode gekommen ist weil sie Zivilcourage gezeigt hat, als sie zwei andere Mädchen vor Belästigungen eines Mannes beschützen wollte. Ich war entsetzt darüber, als , die Verteidiger des Mannes diskutiert haben, ob der Tod durch den Schlag an den Kopf der jungen Frau eingetreten ist oder erst durch den Aufprall des Kopfes auf das Pflaster. Ich habe auch schon gehört, das ein Helfer verklagt worden sein soll, der, als er bei einem Autounfall erste Hilfe geleistet hatte, angeblich Geld aus dem Auto sich eingesteckt haben soll. Wie ist man in solchen Fällen geschützt? Ist die nun auch von der Politik eingeforderte Zivilcourage immer angebracht?

3 Antworten zur Frage

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Frage zur Zivilcourage aus der Sicht der Versicherung

Ist die nun auch von der Politik eingeforderte Zivilcourage immer angebracht?
Das muss jeder vor Ort selbst einschätzen, verpflichtet ist keiner direkt einzugreifen.
Hilfe holen ist aber das mindeste was man tun kann.
Ob und wie einem geholfen wird, wenn man Zivilcourage zeigt hängt immer speziell von dem jeweiligen Vorkommnis ab.
Man ist nicht verpflichtet Leib und Leben für andere in Gefahr zu bringen.
Ob die Frau in deinem Fall von einer Versicherung Schadenersatz bekommt, wage ich mal zu bezweifeln. Ihre Verletzungen werden von jedem Arzt behandelt, ob nun Eigenverschulden oder nicht.
Du bist bei Verletzungen in jedem Fall über deine Krankenversicherung abgesichert.
Was die Anwälte angeht, das ist nun mal deren Job, ihren Mandanten ein möglichst geringes Strafmaß zu "ermöglichen".
Was nun die Klage wegen Diebstahls angeht, das muß ggf. vor Gericht geklärt werden. Dabei hilft auch keine Versicherung.
Zivilcourage: Unfallversicherung entschädigt Helfer
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Pöbeleien, Beleidigungen aber auch körperliche Gewalt nehmen in Deutschland immer mehr zu. Hier wird zunehmend mehr Zivilcourage gefordert. Die gesetzliche Unfallversicherung sowie das Opferentschädigungsgesetz sichern Helfer die selbst zu Opfern werden ab.
Von Überfällen, Attacken und Beleidigung kann man inzwischen jeden Tag in der Zeitung lesen. Gerade Menschen in Großstädten sind davon betroffen. Dabei werden die Täter immer jünger und bereits 14jährige prügeln schon auf Andere ein. Da meint man, wer bedrängt wird könnte auf Hilfe von anderen Passanten zählen. Doch viele Menschen haben Angst vor den Folgen eines Einschreitens. Doch unterlassene Hilfeleistung stellt in Deutschland noch immer eine Straftat dar. Das auch mit gutem Grund, denn durch Wegsehen werden jährlich tausende Menschen schwer verletzt oder sterben sogar. Hier ist Zivilcourage gefragt, denn nur sie ermöglicht ein friedvolles Zusammenleben in einer Gesellschaft. Doch darf dieses Wort nicht falsch verstanden werden. Es ist keine Aufforderung selbst gewalttätig gegen den Täter zu werden. Vielmehr wird erwartet, dass man sich mit dem Opfer solidarisch verhält und dem Täter demonstriert, dass der Angegriffene nicht allein dasteht. Sollte es jedoch trotzdem zu Gewaltanwendungen kommen und der Helfer dabei verletzt werden, kann Zivilcourage mitunter nicht nur einen körperlichen, sondern auch einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Doch steht in Deutschland niemand nach einer solchen Tat allein da. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in einem solchen Fall Schadensersatz. Außerdem kann man rechtliche Ansprüche gegen den Unfallverursachen bzw. den Täter geltend machen. Nach einem solchen Vorfall sollte aber die erste Anlaufstation der Verein Weisser Ring sein. Dieser Verein ist eine bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihren Angehörigen. Geholfen wird hier durch persönliche Betreuung, psychotraumatologischer Erstberatung aber auch Begleitung bei Gerichtsterminen.
http://www.finance-store.net/unfallversicherung/news_38/001768_zivilcourage_unfallversicherung_entschadigt_helfer.html
… gute Frage - da Versicherungen als Wirtschaftssubjekte gewinnorientiert & Kosten sparend arbeiten, werden diese Zivilcourage bestimmt nicht übermäßig fördern und finanziell abdecken.
Das ist es Aufgabe der Politiker & des Staates, in Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei…