Frage wohngeld

Also ich wohne bei meiner mutter und meinem kleinen bruder 27 km von meinem ausbildungsplatz entfernt. habe ein EQJ gemacht und wurde im sommer übernommen und mache nun mein zweites lehrjahr. die wohnsituation ist unzumutbar. und auch vom finanziellen deswegen möchte ich nun in die stadt ziehen wo ich arbeite. problem nur das das ohne wohngeld eng aussieht weil ich jeden monat noch private schulden über 100€ abbezahlen muss. nun meine frage. soll ich mir erst eine wohnung suchen und den mietvertrag unterschreiben und dann den mietvertrag unterschreiben oder soll ich sofort das amt nach wohngeld fragen? weil.ich hab angst das die nein sagen wenn ich noch keine wohnung haben weil die sagen 'dann bleib doch da wohnen' zumal ich meine mum ja mit meinen ausbildungsgehalt momentan unterstützen muss. also das wird angerechnet. aber wenn ich mir nun eine wohnung suche und die dann nein sagen kann ich sie mir nicht leisten. also was soll ich tun? und was für eine wohnung darf ich haben? ich habe gelesen etwas von 45m². aber zu welchem preis? und würde auch eine 2 Zimmer wohnung gehen die unter 45m² ist oder darf es nur ein zimmer sein? und ich möchte auch nicht noch länger mit der eigenen wohnung warten. ich komme zuhause überhaupt nicht mehr klar und möchte schon seid langem eine eigene wohnung

3 Antworten zur Frage

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Frage wegen wohngeld

und wenn ich eine wohnung über 45m² finde bekomme ich denn geld für 45m² und zahle den rest selber oder bekomme ich dann garnichts?
Du musst erst eine Wohnung haben um überhaupt eine Antrag auf Wohngeld stellen zu können.
Ohne Mietvertrag kein Wohngeld.
Wie das mit dem Wohngeld läuft, weiß ich leider nicht. Ich habe in der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.
Voraussetzung dafür war, dass ich über 18 war & nicht mehr zuhause gewohnt habe. Informiere d darüber, das kann dir vielleicht weiter helfen
kann man vorab anhand der Preise in den Inseraten mal ausrechnen
Wohngeldrechner - kostenlose Wohngeld Berechnung 2016
2. Lj und Schulden? da ist ein WG Zimmer schon zu teuer
Zum nicht wohngeldberechtigten Kreis zählen Empfänger von:
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II BAB
Verletztengeld nach SGB VII
ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfen in stationären Einrichtungen ; bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Quelle: Wohngeld Anspruch - Wohngeldanspruch